Wie können Hochschulen mit KI-Tools wie ChatGPT umgehen? Ein Gutachten empfiehlt: Es sollten Regeln formuliert werden, wie ChatGPT sinnvoll eingesetzt werden kann. Von einem Verbot ist nicht die Rede.

ChatGPT ist in der Lage, Texte zu allen möglichen Themen zu verfassen. Für Universitäten stellen diese neuen Möglichkeiten Herausforderungen dar. Deswegen haben die Unis in Münster und Bochum jetzt dazu ein Gutachten erstellt.

Die wichtigste Aussage: Hochschulen sollten KIs wie ChatGPT nicht verbieten, sondern Kriterien definieren, wann und wie Studierende solche Tools nutzen dürfen.

Das juristische Gutachten haben die Unis im Auftrag des Bildungsministeriums in Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Autoren betonen, dass sich die Entwicklung nicht mehr aufhalten lässt. "Sie sehen die KI-Schreibtools sogar positiv und sagen: Am Ende wird die Wissenschaft aller Voraussicht nach davon profitieren", sagt Amelie Fröhlich aus den Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten.

Vergleich mit dem Taschenrechner

Die Gutachter vergleichen ChatGPT mit der Erfindung des Taschenrechners, der ja auch mit der Zeit in die Lernmethoden integriert worden sei. Und so sollte es auch bei KI-Tools laufen.

"Trotzdem ist die Unsicherheit groß. Bildungsbehörden in mehreren US-Großstädten etwa haben den Zugang zu ChatGPT direkt gesperrt, als die KI auf den Markt gekommen ist."
Amelie Fröhlich, Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten

Die Gutachter*innen schlagen zum Beispiel in Bezug auf Hausarbeiten vor, dass man die Bewertungskriterien ändern könnte. Die Rechtschreibung etwa sollte kaum noch in die Benotung mit einfließen. Stattdessen könnten laut den Forschenden andere Kriterien wichtiger werden: Zum Beispiel der kritische Umgang mit verwendeten Quellen und die Haltung des Studierenden gegenüber dem Hausarbeitsthema. Eine weitere Idee: Hausarbeiten könnten durch mündliche Prüfungen ergänzt oder sogar ersetzt werden.

"Das Gutachten gibt Denkanstöße."
Amelie Fröhlich, Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten

Bei Präsenzklausuren und mündlichen Prüfungen sehen die Forschenden keine größeren Schwierigkeiten durch Künstliche Intelligenz.

Quellen bleiben unklar

Die Gutachter*innen sehen vor allem ein Problem in Bezug auf die Quellenangeben. "ChatGPT kann Quellen nicht so angeben wie wir das kennen. Die KI reiht Komponenten aufgrund von Wahrscheinlichkeiten aneinander. Es kann also sein, dass Quellen nicht richtig angegeben werden", erklärt Amelie Fröhlich.

Relevant ist auch die Frage des Urheberrechts. Laut dem Gutachten können Studierende die Urheberschaft an KI-produzierten Texten haben, wenn sie in erheblichem Maße auch eine geistige Eigenleistung erbracht haben. Dass müssten Dozentinnen und Dozenten dann jedoch im Einzelfall prüfen und entscheiden.

"Die KI-Software selbst hat aus juristischer Sicht keinen Anspruch auf Urheberschaft."
Amelie Fröhlich, Deutschlandfunk-Nova-Wissensnachrichten

Insgesamt ist es ein großes neues Feld für alle. Die Forschenden betonen in dem Gutachten, dass sowohl Lehrende an den Unis als auch Studierende in Sachen KI-Schreibtools informiert und geschult werden müssen. Und dass es klare Kriterien für den Einsatz an den Unis braucht.

Shownotes
KI-Tools
ChatGPT an Unis: Geregelt einsetzen, aber nicht verbieten
vom 09. März 2023
Moderator: 
Nik Potthoff
Gesprächspartnerin: 
Amelie Fröhlich, Deutschlandfunk Nova