Das Netz ist voller Untiefen. Durch die geschickte Gestaltung ihrer Seitenstruktur bewegen uns viele Anbieter zu Klicks, die wir eigentlich gar nicht machen wollten. Solchen "Dark Patterns" hat die EU jetzt den Kampf angesagt und neue Richtlinien veröffentlicht.

Schon mal versucht, einen Amazon-Prime-Account zu kündigen? Da wird man wahnsinnig, weil man über gefühlte 100 Unterbildschirme gelenkt wird, die einem nahelegen, dass man doch besser auf "Alle meine tollen Prime-Vorteile behalten" klicken soll. "Dark Pattern" nennt man solche Gestaltungstricks: ein Design, das versucht, uns etwas aufzuschwatzen, was wir eigentlich gar nicht wollen.

Unethische Gestaltung

Oder: Booking.com und vergleichbare Portale. Das steht mehr oder weniger immer, dass "nur noch wenige Zimmer zu diesem Preis verfügbar" sind und wir doch bitte "schnell zuschlagen" sollten.

Oder: die Unmengen von voreingestellten Cookie-Bannern, auf die wir – inzwischen nur noch ermüdet – klicken: "Alle Cookies akzeptieren?" "Ja." – "Alle Datenschutzbestimmungen akzeptieren?" "Auch ja." Logischerweise klicken viele von uns auf "Ja", wenn uns diese Auswahl mit einem farbig unterlegten größeren Button "dezent" nahegelegt wird.

"Das Problem mit den Dark Patterns ist gigantisch. Wir werden im Netz durch Gestaltungstricks manipuliert."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin

Die "unsichtbaren" Muster bei der Gestaltung von Internetseiten und Diensten funktionieren – im Sinne der Unternehmen, die sie nutzen – äußerst gut, sagt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin Martina Schulte.

Menschliches Verhalten: Wenig Lust auf viele Klicks

Die Designer von Shops und Internetseiten machen sich beim Design von Dark Patterns unsere Verhaltensweisen zunutze: Wir schlagen schneller zu, wenn wir "nur noch einmal verfügbar“ lesen. Und wir wählen in der Hektik des Alltags oft die Option aus, die für uns am wenigsten Klick-Arbeit bedeutet, wie netzpolitik.org schreibt.

Mitte März hatte der Business Insider aufgedeckt, dass Amazon durch Design-Tricks bewusst versucht hat, die Kündigung seines Bezahldienstes Prime zu erschweren. Das lief hausintern unter dem Namen "Projekt Iliad". Laut geleakten Amazon-Unterlagen soll es die Kündigungsrate bei Prime um 14 Prozent gesenkt haben. Und zwar einfach, weil die Leute entnervt aufgegeben haben. Ein ethisch fragliches Vorgehen - das offenbar funktioniert.

Dark Patterns: Sechs Kategorien

Europäische Daten- und Verbraucherschützer:innen stört das alles schon lange. Mit neuen Richtlinien wollen sie jetzt helfen, solche Dark Patterns besser zu erkennen und aus dem Netz zu verbannen.

"In einem Leitfaden werden die fiesen Bauerntricks erstmals typisiert – und in sechs Kategorien aufgeteilt."
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin

Ein 60 Seiten starker Leitfaden wurde vorgelegt, in dem die Dark Patterns erstmals typisiert werden. Viele von ihnen sind nicht legal oder zumindest am Rande der Legalität. Und die Funktionsweisen besser verstehen und verfolgen zu können, haben die Datenschützer die Tricks in sechs Kategorien eingeteilt.

1: Overloading

Dieser Dark Pattern wird oft bei Datenschutzbestimmungen angewandt. Nutzerinnen und Nutzer werden mit so vielen Infos überschwemmt und überfordert, dass sie sich im Dschungel der Infos verlieren und aufgeben.

2: Skipping

Durch vorausgewählte Optionen werden wir dazu verleitet, auf unsere Rechte zu verzichten. Wir klicken zum Beispiel einfach auf "Ja, Cookies akzeptieren".

3: Stirring

Größere Knöpfe und farbige Unterlegungen legen uns nahe, auf etwas zu klicken, was eigentlich zu unserem Nachteil und zum Vorteil des Unternehmens ist. Das Stirring geschieht häufig in Kombination mit dem Skipping. Paradebeispiel: Amazon Prime.

4: Hindering

Ein Unternehmen baut absichtlich tote Links ein, die uns daran hindern, zum Beispiel ein Cookie abzulehnen.

5: Fickle

Das Design ist inkonsistent und unklar. Infos werden missverständlich kommuniziert. So wird es den Nutzenden erschwert, durch die Datenschutz-Kontrolltools zu navigieren.

6: Left in den Dark

Informationen werden bewusst im Dunklen gelassen – zum Beispiel in einer Sprache, die man nicht spricht. Ein konkretes Beispiel aus der Praxis sind laut Netzpolitik.org die AGBs und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp, die – bis zu einer Klage der Verbraucherzentralen vor wenigen Jahren – nicht auf Deutsch vorlagen.

Mitmachen per Meldeformular im Netz

All diese Dark Patterns verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung, das Gebot von Fairness und Transparenz oder die Vorschrift, dass die Anbieter datenschutzfreundliche Voreinstellungen vornehmen müssen. Die Liste ist aber möglicherweise nicht komplett. Deswegen sind wir alle aufgerufen, Dark Patterns im Netz, die uns auffallen, über ein Meldeformular an die europäischen Datenschützer zu melden.

Shownotes
Datenschutz
Dark Patterns: Manipulative Funktionen auf Websites und wie die EU jetzt dagegen vorgeht
vom 31. März 2022
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Martina Schulte, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin