Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die automatisierte Datenauswertung bei der Polizei: Konkret geht es um eine Software, die alle verfügbaren Daten zu Personen zusammenführt und die Frage, ob so Unbeteiligte ins Visier einer Ermittlung geraten.

In Hessen und Hamburg nutzt die Polizei eine spezielle Software, um mögliche Straftaten bereits im Vorfeld zu vereiteln. Bekommt die Polizei beispielsweise einen Hinweis auf einen geplanten Terroranschlag, kann sie über die automatisierte Datenanalyse herausfinden, ob tatsächlich ein Risiko vorliegt. Dazu wertet die Software unterschiedliche Daten aus, die der Polizei schon vorliegen: bereits straffällig gewordene Personen, ihr Umfeld, begangene Straftaten oder Daten aus Sozialen Netzwerken.

"Zwar nutzt die Software Daten, die der Polizei bereits vorliegen – die beziehen sich aber auf vergangene Straftaten. Fraglich ist, ob sie auch für mögliche zukünftige Fälle genutzt werden dürfen."
Ann-Kathrin Jeske, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Die grundlegende Frage, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, ist, ob diese alten Daten für einen neuen Fall überhaupt verwendet werden dürfen. Denn dadurch könnten neue Querverbindungen gezogen werden, auch zu Personen, die bisher nicht Gegenstand der Ermittlungen waren.

Angst vor "gläsernen Menschen"

Es wurden mehrere Verfassungsbeschwerden dagegen eingereicht, zwei davon werden nun verhandelt. Sie zielen nicht unbedingt darauf ab, die Software zu verbieten, doch die Nutzung soll eingeschränkt werden. Denn die Datenschützer*innen befürchten, dass durch die Software umfassende Persönlichkeitsprofile entstehen könnten – der Mensch für den Staat also "gläsern" wird.

Das hessische Bundesinnenministerium hat diesem Argument entgegnet, dass es um schwere Straftaten geht, die verhindert werden sollen, etwa Verdacht von Terroranschlägen oder Missbrauchsabbildungen von Kindern.

"Das Gesetz erlaubt bisher eine breite Nutzung der Personenprofile. Sie dürften beispielsweise schon bei Betrugsverdacht erstellt werden."
Ann-Kathrin Jeske, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Doch im Gesetz sieht das bisher weniger streng aus. Die Personenprofile könnten schon bei Betrugsfällen erstellt werden. Die Schwelle ist vielen Datenschützer*innen zu niedrig. Zu beachten sei auch, dass diese Profile zu einem Zeitpunkt der Ermittlung erstellt werden, an dem es sich ausschließlich um einen Verdacht handelt und noch keine Straftat begangen wurde.

Verschiedene Kläger*innen

Eingereicht wurden die Verfassungsbeschwerden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und einzelnen Personen. Eine von ihnen ist etwa die Strafverteidigerin Britta Eder. Sie sagt: In ihrem Beruf habe sie zwangsläufig mit Straftäter*innen Kontakt, die sich in den Datenbanken der Polizei befinden. Die Software könnte also auch zu ihr eine Verbindung herstellen. Die Software erkennt aber nicht den Grund der Verbindung. Demnach könnte auch sie als unverdächtige Person in das Visier von Ermittlungen geraten.

"In der Verhandlung geht es vor allem auch darum, was die Software überhaupt alles kann. Denn das ist bisher noch undurchsichtig."
Ann-Kathrin Jeske, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Die Verhandlungen werden noch Monate dauern. Im Auftakt geht es vor allem darum herauszufinden, was die Software der Polizei überhaupt alles ermöglicht.

Shownotes
Datenschutz
Automatisierte Datenauswertung der Polizei vor Gericht
vom 20. Dezember 2022
Moderator: 
Christoph Sterz
Gesprächspartnerin: 
Ann-Kathrin Jeske, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin