Unter den IS-Kämpfern und Mitläufern sind einige Deutsche. Sie sollen wenn möglich auch in Deutschland vor Gericht. Um sie zurückholen zu können, muss allerdings ihre Identität geklärt werden - die Tatvorwürfe auch.

Donald Trump hat Deutschland, Frankreich, Großbritannien und weitere europäische Alliierte aufgefordert, mehr als 800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer aufzunehmen und vor Gericht zu stellen. Donald Trump droht, die Gefangenen frei zulassen, wenn die Verbündeten das nicht tun.

Bundesaußenminister Heiko Maas sagte daraufhin in der Talk-Show Anne Will (17.02.2019), er halte die Rückkehr für nur schwierig realisierbar. Denn: Voraussetzung dafür seien Informationen und Ermittlungsverfahren. Das aber sei derzeit nicht gewährleistet. Von den rund 1050 nach Kenntnis des Innenministeriums ins Kriegsgebiet gereisten Deutschen ist bislang ein Drittel wieder zurückgekehrt. Schätzungsweise rund 200 wurden getötet.

Die Rückkehrer stellen vor und nach ihrer Rückkehr ein Sicherheitsproblem dar, sagt Marcus Pindur, Deutschlandfunk-Korrespondent für Sicherheitspolitik. Er schätzt, dass sich noch zwischen 200 und 400 deutsche IS-Kämpfer in der Kriegsregion in Syrien und im Irak aufhalten.

Rückkehrforderung ist legitim

Donald Trumps Ton und die ultimative Art und Weise seiner Forderung sorge für Empörung. Grundsätzlich sei die Forderung nach Rücknahme der IS-Kämpfer seitens der kurdischen und der syrischen Seite aber völlig legitim.

"Das ist eine völlig legitime Forderung. Wir fordern ja auch von anderen Ländern, dass sie straffällig gewordene Staatsbürger zurücknehmen, wenn wir sie abschieben."
Marcus Pindur, Deutschlandfunk-Korrespondent für Sicherheitspolitik

Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger ein Recht auf Einreise nach Deutschland - auch jene, die im Verdacht stehen, für den IS gekämpft zu haben. Sie müssen sich nach ihrer Rückkehr vor der deutschen Strafjustiz verantworten. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Haftbefehl. Marcus Pindur berichtet, dass laut einer gemeinsamen Recherche der Süddeutschen Zeitung, des NDR und des WDR gerade 18 neue Haftbefehle für inhaftierte IS-Kämpfer erlassen worden sind.

Wenige Haftbefehle, wenige Verfahren

Der Deutschlandfunk-Korrespondent für Sicherheitspolitik erinnert daran, dass der damalige US-Verteidigungsminister James Mattis bereits im März 2018 gefordert hatte, die Herkunftsländer müssten Verantwortung für die jeweiligen IS-Kämpfer übernehmen.

Das Bundesinnenministerium hat inzwischen bestätigt, dass kurdische Einheiten in Syrien eine größere zweistellige Anzahl deutscher Männern, Frauen und Kindern inhaftiert haben. Die Erwachsenen seien seit 2013 nach Syrien und in den Irak gereist, um sich im Kriegsgebiet an der Seite islamistischer Gruppen am Dschihad zu beteiligen. Es lägen allerdings nur sehr wenige Haftbefehle vor, auch liefen nur sehr wenige Ermittlungsverfahren. Vor ihrer Rückkehr muss die Identität der Kämpfer zweifelsfrei feststehen, sagt Marcus Pindur - Und da fangen die Probleme bereits an.

"In vielen Fällen haben die keine Pässe mehr. Die Identität muss festgestellt werden. Dazu müssen wahrscheinlich Ermittler in dieses Gebiet geschickt werden."
Marcus Pindur, Deutschlandfunk-Korrespondent für Sicherheitspolitik

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Shownotes
Terrorismus
Deutsche IS-Kämpfer: Wenige Haftbefehle, wenige Verfahren
vom 18. Februar 2019
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Marcus Pindur, Dlf-Korrespondent für Sicherheitspolitik