Der Bundestag hat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Als nächstes muss der Bundesrat zustimmen, dann tritt die sogenannte Notbremse in Kraft. Damit sollen Corona-Schutzmaßnahmen verschärft werden und zwar einheitlich für alle Bundesländer.

Im Bundestag stimmten gestern (21. April) 342 für und 250 Abgeordnete gegen das neue Infektionsschutzgesetz. 64 enthielten sich: Die Grünen hatten ihre Enthaltung angekündigt.

Mit den Änderungen sollen die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, so Carolin Born aus dem Dlf-Hauptstadtstudio. Die Inzidenz zeigt, wie viele Neuinfektionen es innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner gab.

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Je nach Inzidenz werden folgende Maßnahmen notwendig:

  • Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Bis Mitternacht ist es aber erlaubt, alleine draußen unterwegs zu sein.
  • Bei einem Wert über 100 werden private Kontakte eingeschränkt. Es dürfen sich dann Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer Person eines anderen Haushaltes treffen. Kinder sind ausgenommen. Insgesamt dürfen sich maximal fünf Personen treffen.
  • Ab 100 müssen Schulen in den Wechselunterricht gehen. Ab einer Inzidenz von 165 müssen Schulen in den Distanzunterricht. Präsenzunterricht ist dann verboten.
  • Bis zu einem Wert von 150 ist Click & Meet erlaubt. Das heißt, Einkaufen mit Terminvereinbarung und negativem Corona-Test. Steigen die Zahlen, ist Click & Collect möglich. Das heißt, die Waren werden bestellt und abgeholt. Beides gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs.

An der "Notbremse" gab es Kritik aus ganz unterschiedlichen Richtungen, so Carolin Born. Im Deutschlandfunk machte der Physiker Dirk Brockmann von der Berliner Humboldt-Universität deutlich, dass er die Grenzwerte für zu hoch halte.

"Es gibt Kritik aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Im Bundestag waren vor allem die Ausgangssperren umstritten."
Carolin Born, Dlf-Hauptstadtstudio

Auch aus der Union gab es Gegenstimmen. 21 Bundestagsabgeordnete stimmten gegen die sogenannte Notbremse. Manche wollen, dass vor Ort entschieden wird und nicht der Bund die Vorgaben macht. Andere kritisieren, dass sich die "Notbremse" allein am Inzidenzwert orientiert. Ebenso, dass die Werte teils willkürlich erscheinen. Zum Beispiel die Inzidenz von 165, die über Schulschließungen entscheidet.

Streit um Inizidenzwerte und die nächtliche Ausgangssperre

Auch aus der Opposition gab es Widerspruch. So hält zum Beispiel die FDP die nächtlichen Beschränkungen für verfassungswidrig und will Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Maßnahme sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Außerdem sei nicht belegt, dass die Sperre die Ausbreitung des Infektionsgeschehens verhindern könne. Die FDP schlägt vor, auf mehr nächtliche Kontrollen zu setzen.

"Die FDP will eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Ausgangssperre greife massiv in die Bewegungsfreiheit ein."
Carolin Born, Dlf-Hauptstadtstudio

Heute (22. April) muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Dass die "Notbremse" durchgeht, gilt aber als sicher. Denn die Gesetzesnovelle gilt als nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Länder können lediglich verlangen, dass der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird. Doch einige Bundesländer haben signalisiert, der "Notbremse" zuzustimmen oder sich zu enthalten.

Abschließend muss noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, womit es dann schon ab Samstag gelten könnte. Da jedoch als Grundlage für die Maßnahmen die Inzidenz der vergangenen drei Tage gilt, wird die sogenannte Notbremse vermutlich erst ab nächster Woche wirklich greifen.

Weitere Infos zur Anhörung im Bundestag und den genauen Gesetzentwurf bietet Bundestag.de.

Shownotes
Infektionsschutzgesetz
Die "Bundesnotbremse" kommt
vom 22. April 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Carolin Born, Dlf-Hauptstadtstudio