Anhänger des Antinatalismus sind überzeugt, dass es besser ist, wenn keine Kinder geboren werden. Raphael ist nun schon geboren - und will deshalb seine Eltern verklagen.
Raphael Samuel, ein 27-jähriger Inder, will seine Eltern verklagen, weil sie ihn zur Welt gebracht haben.
Was vermutlich für viele Menschen absurd und undankbar klingt, ist kein so abwegiger Gedanke. Hinter ihm steht die philosophische Ansicht des Antinatalismus, der sich aus verschiedensten Gründen dafür ausspricht, keine Kinder zu zeugen (mehr dazu hier bei Wikipedia).
Die Gründe und Konsequenzen daraus können je nach Menschenbild und Lebensentwurf so und so bewertet werden. Dazu zählt unter anderem die Frage nach dem Sinn der Menschheit als Ganzes, sowie das prognostizierte Lebensglück der eigenen Kinder.
Klage hat keine Chance auf Erfolg
Ist man nun schon geboren und sieht die eigene Geburt zum Beispiel aus der Motivation des Antinatalismus als nachteilig an, kann man also vielleicht auf die Idee kommen, seine Eltern zu verklagen. Schließlich haben sie einmal die Entscheidung getroffen (oder waren einfach fahrlässig), ein Kind zu bekommen. In diesem Fall den jetzt 27-jährigen Raphael Samuel aus Mumbai.
Wer nun selbst auf die Idee kommen sollte, die eigenen Eltern zu verklagen und noch dazu in Deutschland lebt, hat allerdings schlechte Aussichten auf Erfolg. Der Rechtsanwalt Hans Hannagarth sagt: Bei einer solchen Klage ist kein Rechtsgut gefährdet. Auch müsse ein Anspruch auf eine solche Klage nachvollziehbar sein und irgendwo heraus hergeleitet werden, etwa aus einem Vertrag, einem Gesetz oder anderen Gerichtsurteilen.
"Was will er denn haben? Schmerzensgeld? Schadensersatz?"
Zudem sei bei einer solchen Klage nicht klar, was der Kläger überhaupt will, sagt Hans Hannagarth, also zum Beispiel Schmerzensgeld, Schadenersatz oder gar Anspruch auf Unterlassung, was bedeuten würde, dass keine weiteren Kinder gezeugt werden. Letzteres wäre vermutlich ein erstrebenswertes Ziel für Anhänger des Antinatalismus, hätte aber keine Chance auf Erfolg vor Gericht.
Dann könnten Klagen immer auch das Ziel verfolgen, etwas rückgängig zu machen. Dass das im Fall eines 27-jährigen Mannes ausgeschlossen ist, liegt auf der Hand. Auch ein Suizid kann das Ziel "Am liebsten wäre ich nicht geboren worden" nicht erreichen.