"Liebe kennt keine Grenzen" steht auf dem Wahlplakat der FDP-Spitzenkandidatin und Chefin des Berliner Landesverbands. Alexandra Thein macht damit Europawahlkampf – der Slogan soll für ihre Liebe zu Berlin, Europa und zur FDP stehen. Unbekannte Witzbolde haben sich nun einen Scherz erlaubt...

Sie haben den QR-Code auf dem Wahlplakat, der zu einem FDP-Wahlspot führt, einfach überklebt. Das neue Ziel: ein Schmuddel-Porno mit dem Titel "Liebe kennt keine Grenzen".

Wir fragen uns: Darf man das?

Rainer Pohlen ist Fachanwalt für Strafrecht bei der Kanzlei Pohlen und Meister in Mönchengladbach. Er meint, dass es in diesem Fall darauf ankommt, ob es sich um eine sogenannte "Substanzverletzung" handelt - oder eben nicht:

"Wenn es relativ einfach ist, den QR-Code wieder zu entfernen, dann muss man davon ausgehen, dass es noch keine Sachbeschädigung ist."
​Rainer Pohlen, Fachanwalt für Strafrecht

Man könnte allerdings prüfen, ob das Verlinken auf eine Porno-Seite unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes strafbar ist. Natürlich müsste man dafür aber erst mal die Täter kriegen.

Wie ist das bei verletzenden Parolen?

Wenn auf Plakaten Stimmung in eine bestimmte Richtung gemacht werde, kann man das auch nicht grundsätzlich - also ohne weiteres - zur Anzeige bringen, so Pohlen. Es gelte zunächst mal der Grundsatz der Meinungsäußerungsfreiheit. Und der sei durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

"Sofern nicht konkrete entweder ehrschutzverletzende oder volksverhetzende Äußerungen vorliegen, muss der Bürger das hinnehmen."
​Rainer Pohlen, Fachanwalt für Strafrecht

Auch wenn man sich hin und wieder ein Gesetz wünscht, das so eine Art Minimum an geistiger Qualität vorschreibt: Auf Wahlplakaten kann so ziemlich alles stehen, was nicht direkt strafrechtliche Tatbestände verwirklicht, sagt Rainer Pohlen.

"Das haben wir ja oft bei den Wahlplakate der NPD. Im Einzelfall sind das fließende Grenzen - man kann nicht immer sagen, wie es ausgehen wird, wenn sich die Strafjustiz damit beschäftigt."
​Rainer Pohlen, Fachanwalt für Strafrecht

Wenn man allerdings dabei erwischt wird, dass man zum Beispiel ein Plakat umdreht oder was darüberhängt, dann droht mindestens eine Unterlassungsklage. Und wenn man Farbbeutel wirft oder das Plakat mit Spraydosen entfremdet, dann kann das sogar noch massivere Folgen haben, sagt Rainer Pohlen. Eine Sachbeschädigung werde nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe verfolgt.

"Bei einem Ersttäter wird das natürlich strafrechtlich betrachtet nur zu einer Geldstrafe führen. Bei Wiederholungstätern kann es im Extremfall aber auch eine Freiheitsstrafe geben."
​Rainer Pohlen, Fachanwalt für Strafrecht
Shownotes
Europawahl
Porno-Anschlag auf Wahlplakat
vom 26. April 2014