Was Facebook gefällt: Die Daten seiner Nutzer zu sammeln. Das wiederum gefällt dem Bundeskartellamt weniger. Es hat jetzt eine Begrenzung und Änderungen gefordert.

Facebook ist ja nicht nur Facebook. Es ist auch Whatsapp und Instagram. Und auch von den anderen sozialen Plattformen werden gerne Userdaten gesammelt – und zusammengeführt.

Genau das hat das Bundeskartellamt jetzt beanstandet und verfügt, dass das Sammeln von Daten durch Facebook in Deutschland nicht in seiner bisherigen Form weiter gehen darf.

Kartellamt fordert Zustimmung der Nutzer

Die wesentliche Änderung, die das Bundeskartellamt fordert, ist, dass das Sammeln unserer Daten nicht mehr im Hintergrund – einfach so - passiert, sondern dass wir dem aktiv zustimmen müssen.

Laut Kartellamtschef Andreas Mundt missbraucht Facebook seine Marktmacht. Er kritisiert, dass wir User keine Wahl haben, ob wir zustimmen oder nicht: "Der Kern des Verfahrens ist, dass der Nutzer in Zukunft der Zusammenführung der Daten widersprechen kann. Und Facebook darf den Nutzer nicht mehr von der Nutzung seiner eigenen Plattform und anderer Facebookdienste ausschließen."

"Der Kern des Verfahrens ist, dass der Nutzer in Zukunft der Zusammenführung der Daten widersprechen kann."
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

Bisher läuft es so: Wer auf Facebook sein will oder bei Instagram oder Whatsapp, muss dem Sammeln von Daten zustimmen – sonst darf man nicht mitmachen. Künftig soll es so sein, dass wir ausdrücklich unser Einverständnis geben müssen. Das Stichwort ist laut Bundeskartellamt die Freiwilligkeit.

Facebook will Beschwerde einlegen

Das Bundeskartellamt verlangt von Facebook, seine Methoden innerhalb eines Jahres zu ändern. Anderenfalls drohen Strafen von bis zu zehn Millionen Euro - die Strafe darf zudem mehrfach verhängt werden.

Dagegen will Facebook Beschwerde beim zuständigen Düsseldorfer Oberlandesgericht einlegen. Es kündigt sich also ein langer Rechtsstreit an, was für uns User heißt: Erst einmal wird sich an der Lage nichts ändern. 

Kartellrechtler Rupprecht Podszun von der Universität Düsseldorf findet die Entscheidung spektakulär: Das Signal des Bundeskartellamts, sich als nationale Behörde zu trauen, gegen einen Silicon-Valley-Giganten vorzugehen, sei wichtig, sagt er.

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Shownotes
Nutzerdaten
Kartellamt beschränkt Facebook beim Sammeln unserer Daten
vom 07. Februar 2019
Moderatorin: 
Tina Kießling
Autor: 
Christoph Sterz