Der Münchner Musiker Johannes König teilt einen Link des Bayerischen Rundfunks (BR) auf seiner Facebook-Seite - und erhält eine Vorladung vom Staatsschutz. Der Grund: Das Beitragsbild zeigt eine Flagge der Kurdenmiliz YPG.

Dieser Fall klingt nach einem schlechten Witz, hat aber durchaus ernste Hintergründe. Es geht um einen Artikel des Bayerischen Rundfunks (BR) vom 17. August 2017. Überschrift: "Razzia in München Kurden-Miliz: Freund oder Feind?", dazu als Artikelbild eine Fahne der Kurdenmiliz YPG. Der Münchener Musiker Johannes König teilt diesen Link kommentarlos auf seiner Facebook-Seite - und wird prompt vom Staatsschutz vorgeladen.

Die YPG war jahrelang Teil der sogenannten "internationalen Koalition" gegen die Terrororganisation Islamischer Staat und wurde - oder wird noch - von den USA ausgebildet und mit Waffen beliefert. Nach Lesart des türkischen Präsidenten Recep Erdogan ist aber die YPG selbst eine Terrororganisation. In Deutschland gilt die YPG als Nachfolgeorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ebenso wie deren Symbole sind auch die Symbole der YPG verboten. Dazu gehört auch die vom BR im Artikel verwendete Flagge.

Besonderheiten des Medienrechts

Dass der BR die Flagge in seinem Artikel zeigt, ist durchaus gerechtfertigt. Schließlich wurde nach eben solchen Symbolen auch bei der Razzia in München gesucht. Zudem haben Medien aus Gründen der Berichterstattung andere Rechte als Privatpersonen. Das Bild der Flagge wird aber natürlich auch dann angezeigt, wenn Privatpersonen diese Artikel in ihren Facebook- oder Twitterprofilen teilen. Und das ist - laut Polizei München - ein Problem und gelte als "Verstoß gegen das Vereinsgesetz".

"Ein Medienbetrieb wie der BR, oder wie wir hier, wir dürfen solche Symbole im redaktionellen Kontext zeigen. Aber bei einer Privatperson sieht das anders aus."
Michael Gessat, Netzreporter

Ob das Teilen des Links wirklich Konsequenzen für Johannes König hat, ist allerdings fraglich. Das Vorgehen des Münchener Staatsschutzes ist jedenfalls sehr umstritten. Zumal die Flagge der YPG selbst gar nicht verboten ist, sondern nur dann, wenn sie als Symbol für die PKK benutzt wird.

"Dass man sich mit dem Teilen eines öffentlich-rechtlichen Artikels dieses Symbol zu eigen machen soll, ist absurd."
Michael Gessat, Netzreporter

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Shownotes
Facebook-Post
BR-Artikel geteilt, Vorladung vom Staatsschutz
vom 26. Februar 2018
Moderation: 
Till Haase
Autor: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova