Das Bundeskartellamt möchte, dass Facebook weniger Daten von uns sammelt bzw. dass es das nur noch tun darf, wenn wir ihm ausdrücklich die Erlaubnis dazu gegeben haben. Facebook will, dass alles so bleibt, wie es ist. Ab heute wird der Bundesgerichtshof in höchster Instanz klären, wer am Ende recht bekommt.

Facebook sammelt eine ganze Menge Daten über uns – auch außerhalb der App oder der Webseite – und fügt sie zu einem Nutzerprofil zusammen. Diese "Akte" wird auch bei Usern angelegt, die eigentlich gar keinen eigenen Account bei Facebook haben.

Unfreiwillige Datensammelei

Aber auch Whatsapp und Instagram gehören zum Konzern. Und auch diese Daten dürfen – so steht es in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Dienste drin – mit Facebook verknüpft werden. Für auf Drittwebseiten gesammelte Daten gilt das ebenfalls. Wer Facebook nutzen möchte, muss der Datensammelei zustimmen.

"Indem wir die Nutzungsbedingungen von Facebook, das Kleingedruckte, anerkennen, stimmen wir der Datensammelei automatisch zu."
Martina Schulte, Deutschlandfunknova-Netzreporterin

Wer die Nutzungsbedingungen nicht anerkennt, kann Facebook, Instagram oder Whatsapp nicht nutzen. Dass wir unsere Daten an der Tür abgeben, ist also alles andere als freiwillig – und genau das ist der Punkt, den das Bundeskartellamt moniert. Bereits Anfang letzten Jahres hatte es Facebook deshalb verboten, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.

Das soziale Netzwerk nutze als marktbeherrschendes Unternehmen seine dominante Stellung auf dem Markt aus. Es erpresse die User sozusagen. Und genau das möchte das Bundeskartellrecht verhindern. Es achtet darauf, dass Unternehmen ihre starke Stellung am Markt nicht ausnutzen und eine Monopol-Stellung aufbauen.

Digitale Ausbeutung

Diesen Grundsatz der Ausbeutung der Verbraucher hat das Bundeskartellamt jetzt auch aufs Digitale angewandt. Damit hat es "juristisches Neuland" betreten, schreibt der Legal Tribune Online. Und Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht der Uni Düsseldorf, schreibt im Medien- Fachblog meedia, das BKA habe zum ersten Mal "Daten als wichtigen Faktor im Wettbewerb" definiert.

Facebook sieht die Argumentation als nicht gerechtfertigt an und legte Beschwerde ein. In der zweiten Instanz bekam der Konzern vor dem OLG Düsseldorf eine Art "Verlängerung" zugesprochen. Facebook wurde vorläufig – also bis zur Entscheidung des BGH – erlaubt, so weiter zu machen wie bisher.

Für die Praxis und den juristischen wie politischen Diskurs ist die Entscheidung von hoher Bedeutung. Wie das Urteil ausfällt, ist wohl völlig offen.

Shownotes
Bundesgerichtshof
Ob Facebook ohne Erlaubnis unsere Daten sammeln darf
vom 23. Juni 2020
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Martina Schulte, Deutschlandfunknova-Netzreporterin