Die Feiertage, die jetzt anstehen, haben alle einen christlichen Ursprung. Warum aber sollte nicht jeder feiern, was sie oder er will? Das Konzept funktioniert prinzipiell, zeigt Österreich. Aber es hat Nachteile.
Christi Himmelfahrt (dieses Jahr am 21. Mai), Pfingsten und Fronleichnam sind die drei Feiertage, die im Mai und Juni klassischerweise dazu führen, dass viele übers lange Wochenende Ausflüge oder Kurzurlaube machen. Alle drei Feiertage haben einen christlichen Ursprung – genau wie Ostern, Allerheiligen und Weihnachten.
Immer wieder, spätestens aber, wenn sich christliche Feiertage häufen, werden Fragen nach der Sinnhaftigkeit und Alternativen zu den bestehenden Feiertagen laut. Schließlich gibt es viele Anlässe, derer feierlich gedacht werden könnte. Und jede dritte Person in Deutschland gehört auch gar nicht zur christlichen Religion: 26 Prozent sind konfessionslos, sieben Prozent Muslime.
Anlässe zu feiern: Europa, Menschenrechte, biologische Vielfalt
Die Holocaust-Überlebende Esther Bejarano zum Beispiel setzt sich auf der Plattform Change.org dafür ein, den 8. Mai zum Feiertag zu machen – also das Datum des Endes des Zweiten Weltkriegs.
Andere wollen die europäische Idee mit einem eigenen Feiertag feiern, wieder andere die Menschenrechte oder auch die biologische Vielfalt.
"Der Landtag kann sich dann dieses Anliegens annehmen, er muss es aber nicht."
Ob ein Tag ein Feiertag wird oder nicht, entscheiden die Bundesländer. Jedes Bundesland hat sein eigenes Feiertagsgesetz, darin werden Arbeitsverbote ausgeführt und Veranstaltungsverbote geregelt.
Wer dieses Gesetz ändern möchte, kann Vorschläge machen und zum Beispiel Petitionen starten. "Es würde sich anbieten sich im Wege einer Petition an den Landtag des betreffenden Bundeslandes zu wenden", sagt Jochen Rozek, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Leipzig. "Der Landtag kann sich dann dieses Anliegens annehmen, er muss es aber nicht."
Österreich: Ein frei wählbarer Feiertag
Eine Möglichkeit, die in Sachen Feiertag-Flexibilität noch weiter reicht: Jeder Mensch erhält einen oder mehrere Feiertage, die er selbst festlegen kann.
In Österreich ist das schon so: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen persönlichen Feiertag. Der muss drei Monate vorher ohne Begründung festgelegt und im Gegensatz zu Urlaub nicht genehmigt werden - der persönliche Feiertag ist allerdings kein zusätzlicher Urlaubstag, er wird von den Urlaubstagen abgezogen.
Der Europäische Gerichtshof hatte die Karfreitagsregelung in Österreich gekippt, die vorsah, dass nur diejenigen an Karfreitag einen Feiertag und damit arbeitsfrei hatten, die einer Kirche angehörten.
Die meisten wollen einfach frei haben
Ein Vorbild für Deutschland? Bei einem flexiblen Feiertag wird die Veränderung zum jetzigen Status wohl kaum spürbar sein. Warum nicht aber gleich alle Feiertag frei wählbar machen?
Schließlich haben zum Beispiel Muslime und Konfessionslose wenig Bezug zu Feiertagen wie Christi Himmelfahrt und Fronleichnam, von denen viele nicht mal wissen, was da gefeiert wird. Hinzu kommt: Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung geht es rund der Hälfte der Menschen in Deutschland hauptsächlich darum, frei zu haben – und eben nicht um die religiöse Bedeutung.
Frei wählbare Feiertage können die Menschen, die wirklich etwas feiern möchten, dann auf ihren ganz persönlichen Wunschtermin legen. Andere nutzen sie einfach als zusätzliche Urlaubstage.
Das Konzept hat allerdings auch einen Nachteil: Gilt der Feiertag nicht mehr für alle, haben eben auch nicht alle gemeinsam frei. Treffen, Familienfeiern und gemeinsame (Kurz-)Urlaube lassen sich viel schwieriger organisieren.
Diese drei Feiertage stehen jetzt an:
- Christi Himmelfahrt: Gefeiert wird die Rückkehr von Jesus zu Gott
- Pfingsten: Gefeiert wird die Entsendung des Heiligen Geistes
- Fronleichnam (nicht bundesweit): Bekannt als Fest des heiligsten Leibes und Blutes Christi