3 Prozent, 5 Prozent oder "nach Ermessen"? Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ganz genau, wann uns welche Belohnung zusteht, wenn wir etwas finden – und es zurückgeben.

Es passiert immer wieder: Jemand kauft ein altes Möbelstück auf dem Trödel – und hinter irgendeiner Schublade oder Zwischenwand tauchen plötzlich Geldscheine auf.

Einem Mann in Bremen ist so etwas im August passiert: In einem alten Küchenschrank aus der Möbelbörse hat er drei kleine Goldbarren gefunden. Sie lagen dort vermutlich seit Jahrzehnten versteckt, in einem Umschlag an der Rückwand einer Schublade. Das Gold hat einen Wert von rund 83 500 Euro. Nun stehen dem Finder rund 2500 Euro zu – er hat das Gold nämlich zum Fundbüro gebracht.

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Ab zehn Euro zum Fundbüro

Grundsätzlich muss man Fundsachen ab einem Wert von zehn Euro zum Fundbüro bringen, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin beim Verbraucherschutz Niedersachsen. Jeder Finder sei verpflichtet, zunächst den Eigentümer ausfindig machen. Findet man ihn nicht, gehört die gefundene Sache aufs Fundbüro.

Was dem Finder zusteht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB):

  • Bei Fundstücken mit einem Wert bis zu 500 Euro bekommt der Finder 5 Prozent.
  • Liegt der Wert über 500 Euro, beträgt der Finderlohn 3 Prozent.
  • Bei Dingen mit symbolischem Wert liegt der Finderlohn im Ermessen des Besitzers, "nach billigem Ermessen", sagt das BGB.
"Mit dem Ablauf von sechs Monaten erwirbt der Finder das Eigentum – das regelt das BGB ganz genau."
Kathrin Körber, Rechtsexpertin beim Verbraucherschutz Niedersachsen

Einen guten Grund dafür, die Dinge zum Fundbüro zu bringen, gibt es auch: Denn, falls sich kein Eigentümer meldet, gehört das Fundstück oder das gefundene Geld mit einer Frist von sechs Monaten rechtmäßig dem Finder. "Da darf man sich dann freuen", meint Kathrin Körber.

Für den Mann aus Bremen gilt das allerdings nicht: Der Eigentümer der Goldbarren ist ausfindig gemacht. Es war wohl der ursprüngliche Besitzer des Küchenschranks – ein wohlhabender Senior, der im März verstorben war. Sein Haushalt war nach seinem Tod aufgelöst worden. 

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Shownotes
Finderlohn
So wird Ehrlichkeit belohnt
vom 18. September 2018
Moderator: 
Dominik Evers
Gesprächspartnerin: 
Kathrin Körber, Rechtsexpertin beim Verbraucherschutz Niedersachsen