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Geschlechtsverkehr und Fortpflanzung hängen heutzutage nicht mehr zwangsläufig zusammen. Vor allem dann nicht, wenn man beispielsweise ins Ausland reist, um sich der modernen Reproduktionstechniken zu bedienen. So kann die Freundin der eigenen Frau - oder auch eine Fremde - problemlos als Leihmutter fungieren.

In Deutschland ist die Leihmutterschaft zwar (noch) nicht erlaubt, aber auch hier gibt es eine immer größere werdende Palette an Möglichkeiten. Da kann ein lesbisches Paar durch eine Samenspende zu Eltern werden, bei denen beide Mütter ins Geburtsregister eingetragen werden.

"Die Technologie ersetzt die Natur nicht, sondern die Technologie assistiert einem natürlichen Vorgang, der nicht mehr in einem Körper stattfindet, sondern in einer Petrischale."
Dr. Sven Bergmann, Charité Berlin

Alles juristisch kompliziert: Licht in die neue Welt bis vor kurzem noch ungeahnter Möglichkeiten bringen Dr. Sven Bergmann vom "Institut für Geschichte und Ethik der Medizin" an der Berliner Charité und Prof. Friederike Wapler, Juristin an der Goethe-Universität Frankfurt.

"Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist."
Prof. Friederike Wapler, Universität Frankfurt

Die Redner haben an der Frankfurt University of Applied Sciences am 13.11.2014 gesprochen. Das Thema der Tagung "Wahlfamilien und Zwangsverwandtschaften". Eine gemeinsame Veranstaltung des hessischen Landeszentrale für politische Bildung, des Cornelia Goethe-Zentrums sowie des Gender- und Frauenforschungszentrums der hessischen Hochschulen.

Shownotes
Lebensformen II
Nachwuchs aus dem Labor
vom 05. April 2015
Redaktion und Moderation: 
Hans-Jürgen Bartsch