Im Kampf gegen Hassposts auf Facebook hat der französische Staatssekretär für Digitales eine neue Einigung verkündet: Informationen über die Identität von Hasspostern müssen zukünftig an die Gerichte weitergeleitet werden.

"Der politische Druck auf Facebook steigt massiv." So ordnet Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll die Nachricht aus Frankreich ein, dass Informationen über die Identität von Hasspostern zukünftig an die Gerichte weitergeleitet werden müssen.

Die Einigung wurde nach einem Treffen von Facebook-Chef Mark Zuckerberg und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron verkündet. Der Kampf gegen Hass im Netz ist in Frankreich also Chefsache. Eine Kooperation zwischen Facebook und der französischen Justiz gab es zwar auch schon vorher. Die bezog sich aber auf Gewaltverbrechen und Terrorismus. Da sind die Grenzen juristisch besser zu bestimmen als bei Hatespeech.

Und genau das ist auch das Problem. Während die einen Facebook vorwerfen, zu langsam zu löschen, gehen anderen die Löschaktionen zu weit. Sie sehen einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und beklagen Zensur. Der zuständige Staatssekretär für Digitales spricht von der richtigen Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Hasskommentaren.

"Es gibt die Notwendigkeit klare Zuständigkeiten für die sozialen Netzwerke zu definieren. Da geht es um gefährliche Inhalte, die müssen gelöscht werden. Wir werden vorschreiben, dass sie innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Da gibt es noch keine juristische Basis, aber die werden wir schaffen."

Ähnlich wie in Deutschland soll es auch in Frankreich eine gesetzliche Bestimmung geben, die die Plattformbetreiber verpflichtet, Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden zu löschen. In Deutschland betrifft das die strafbaren Inhalte, in Frankreich geht die Verpflichtung aber darüber hinaus: Die Justiz sollen die entsprechenden Daten über Klarnamen und IP-Adressen bekommen. Denn die Hoheit darüber, was gelöscht werden muss und was nicht, könne nicht bei den Plattformen liegen, sondern nur bei der Justiz, so der französische Staatssekretär für Digitales Cédric O.

Sollte das in Frankreich funktionieren, dürfte das Vorbildfunktion haben. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll kann sich durchaus eine politische Mehrheit dafür vorstellen, dass Facebook die Klarnamen und IP-Adressen von Menschen an die Justiz weiterleiten muss, die Hassnachrichten schreiben.

"Es gibt ein Basisprinzip bei uns: Es sind nicht die Netzwerke, die entscheiden, ob etwas legal oder illegal ist. Es ist die Justiz. Aber die Justiz braucht Zeit. Wir werden eine Instanz gründen, im Dialog zwischen Zivilgesellschaft, den Plattformen und der Justiz, die jeden Monat den Stand der Dinge veröffentlicht."

Der französische Staatssekretär für Digitales Cédric O will eine Instanz gründen, die den Dialog zwischen Zivilgesellschaft, den Plattformen und der Justiz fördert. Wie diese Instanz konkret aussehen soll, darüber ist bislang noch nichts bekannt.

In Deutschland gibt es Parallelen: Facebook hat angekündigt, noch in diesem Sommer ein 40-köpfiges Aufsichtsgremium aus Journalisten, Wissenschaftlern und Juristen in Deutschland zu installieren. Die sollen über den Umgang mit Hate-Speech beraten.

Dabei geht es sowohl um konkrete, strittige Fälle, aber auch um die Frage, wie mit Hasskommentaren umgegangen werden soll. Also zum Beispiel, ob die online bleiben, aber einen Warnhinweis bekommen. Oder ob Facebook Hasspostings die Reichweite entzieht und die somit nicht mehr im Nachrichtenfeed angezeigt werden. Alles sehr komplexe Sachverhalte, auf die es keine einfachen Antworten gibt.

Shownotes
Frankreich
Facebook muss Daten von Hasspostern an Gerichte weitergeben
vom 26. Juni 2019
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Andreas Noll, Deutschlandfunk-Nova-Reporter