Tanzen statt trauern
Den Volkstrauertag sollen wir in aller Stille begehen, um der Kriegstoten zu gedenken. Es gibt noch andere Tage im Jahr, an denen der Staat einen sogenannten Stilleschutz verhängt hat. Doch ist der noch zeitgemäß? Tanzen statt Trauern heißt die neue Devise, berichtet die Rechtswissenschaftlerin Antje von Ungern-Sternberg.
Im Jahr 2016 hat das Bundesverfassungsgericht den "Stilleschutz" höchstrichterlich aufgeweicht. Ja, der Stilleschutz sei grundsätzlich nachvollziehbar, so Deutschlands oberste Richter, doch müsse der Staat auch Ausnahmen einplanen. In Bayern etwa darf nach diesem Urteil die Initiative "Heidenspaß statt Höllenfeuer" sehr wohl – sogar am Karfreitag – feiern, wie sie möchte.
Alte Gesetze regeln strenge Vorgaben für Feiertage
Die Rechtswissenschaftlerin Antje von Ungern-Sternberg sagt, dass weite Teile unserer Bevölkerung die strengen Vorgaben des Staates für Sonn- und Feiertage nicht mehr verstehen. Sie sind inzwischen auch sehr alt – der Grundstein für die bis heute geltenden Gesetzesvorgaben wurde bereits mit der Weimarer Reichsverfassung gelegt.
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."
Weil in den ostdeutschen Ländern die Zahl der geschützten Tage im Jahr geringer ausfallen als etwa in Bayern oder Baden-Württemberg, haben diese nachgeholt: Der 8. März ist nun in Berlin Weltfrauentag und steht nur dort unter dem feierlichen Schutz des Staates. Ein anderes Beispiel ist Thüringen mit dem ebenfalls nur dort geschützten Weltkindertag.
"Es steht dem Staat auch frei, religiöse Feiertage hinzuzunehmen, beispielsweise um einer großen muslimischen Gemeinschaft in Deutschland auch Respekt zu zollen."
Antje von Ungern-Sternberg beschreibt in ihrem Vortrag, dass unsere Gesellschaft nicht mehr so christlich geprägt ist wie in den vergangenen Jahrhunderten. Die Bedeutung christlicher Feiertage – wie noch zu Zeiten der Weimarer Republik – sei definitiv geschwunden, neue Formen zeichneten sich deshalb bereits am Horizont ab.
Seit 2017 lehrt Antje von Ungern-Sternberg als Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Völkerrecht in Trier. Sie ist zudem Direktorin der dortigen Institute für Rechtspolitik und für Recht und Digitalisierung.
Am 28. Mai 2019 sprach sie im Rahmen der Ringvorlesung "Bedingungen der religiösen Moderne. 100 Jahre Religionsverfassungsrecht in Deutschland" des Exzellenzclusters "Religion und Politik" der Universität Münster über "Feiertage – Verfassungstage".
Die Vorlesungsreihe verbindet verfassungsrechtliche, historische, theologische und sozialwissenschaftliche Perspektiven. Die Wissenschaftler untersuchen darin die Entwicklung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland von der Weimarer Republik 1919 bis heute.