
© IMAGO / Arnulf Hettrich

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Gerichtsurteil | 05. August 2025
Bahn muss Mehrkosten für Stuttgart 21 tragen
Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten für Stuttgart 21 allein tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies den Berufungsantrag gegen ein früheres Urteil ab. Es gebe keine ernsthaften Zweifel an dessen Richtigkeit und keine Verfahrensfehler, so das Gericht.
