Nur 31 Prozent, also weniger als ein Drittel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag, ist weiblich. Eine Gruppe von zehn Frauen ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um durchzusetzen, dass die Wahllisten der Parteien paritätisch besetzt werden. Ihre Forderung wurde abgewiesen. Ein Paritätsgesetz ist damit trotzdem nicht vom Tisch.

Schon bei der Aufstellung der Liste von Kandidatinnen und Kandidaten haben die zur letzten Bundestagswahl angetretenen Parteien überwiegend Männer nominiert. Zehn Bürgerinnen hatten deshalb Beschwerde gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2017 eingelegt. Ihr Argument: Das geltende Wahlrecht ermögliche Verstöße gegen die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit. Es verpflichte die Parteien bei der Aufstellung der Wahllisten nämlich nicht zur Parität. Ihre Forderung: Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die Parteien gleich viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen.

Forderung: Paritätspflicht per Gesetz

Der Bundestag hatte die Forderung bereits zurückgewiesen. Deshalb waren die Frauen nach Karlsruhe gegangen. Doch auch das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. Nach Ansicht des obersten deutschen Gerichtes hätten die Klägerinnen eine solche Pflicht des Gesetzgebers nicht ausreichend genug begründet.

Josephine Ortleb (34), parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, kann die Position der Klägerinnen verstehen. Auch sie setzt sich für eine paritätische Besetzung der Sitze im Bundestag ein. Wir haben – vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe – mit ihr gesprochen.

"Auf der einen Seite des Parlaments sieht man hauptsächlich Männer in dunklen Anzügen. Und das spürt man natürlich dann auch jeden Tag."
Josephine Ortleb, SPD-Bundestagsabgeordnete

Die Parteien dazu zu verpflichten, auf ihre Listen abwechselnd Frauen und Männer zu stellen, findet die SPD-Politikerin richtig. Ihre Partei habe damit gute Erfahrungen gemacht: In der SPD gebe es bereits quotierte Listen und dadurch liege der Frauenanteil stabil bei 40 bis 50 Prozent. Das müsse auch bei den Bundestagswahlen geschehen. Die SPD hätte das bei der letzten Wahlrechtsreform gerne festgeschrieben, habe aber keine Mehrheiten zusammenbekommen.

Paritätsgesetze auch in Brandenburg und Thüringen gescheitert

In Thüringen und Brandenburg hingegen sind entsprechende Paritätsgesetze bereits geschrieben worden. Doch die Landesverfassungsgerichte sowohl in Thüringen
(Juli 2020) als auch in Brandenburg (Oktober 2020) hatten sie abgelehnt – weil die Freiheit und Gleichheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden. Eine Quotenregelung würde nach Auffassung der Gerichte unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien verstoßen.

"Frauen strukturell benachteiligt"

Natürlich seien die Parteien durch eine gesetzliche Quote darin beschränkt, welche Menschen sie aufstellen, sagt Josephine Ortleb. Es gehe allerdings darum, zu erkennen, dass Frauen in der Politik strukturell benachteiligt seien. Diese Strukturen könnten nur mit gesetzlichen Maßnahmen aufgebrochen werden, findet sie.

Die Politikerin sagt, die Gerichte müssten die genannten Argumente abwägen – gegen die im Grundgesetz verankerte aktive Aufgabe des Staates, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.

"Im Grundgesetz ist in Artikel 3 die Aufgabe des Staates verankert, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv zu fördern."
Josephine Ortleb, SPD-Bundestagsabgeordnete

Freiwilligkeit funktioniere bei der Parität nicht, so Josephine Ortleb. Das sei bei den Parteien zu erkennen, die keine Quoten oder keine Reißverschlusslisten hätten, auf denen sich Frauen und Männer abwechseln. Bei diesen Parteien, etwa bei der CDU/CSU-Fraktion, liege der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei unter 20 Prozent. Ihrer Meinung nach könne man das nicht akzeptieren.

Oft wenig weibliche Parteimitglieder

Häufig liegt das Problem aber auch an anderer Stelle – wenn Parteien nämlich schlicht zu wenig weibliche Mitglieder haben. Dieses Problem sieht Josephine Ortleb zurzeit in der Kommunalpolitik. In manchen Ortsverbänden sei es schwer, die Listen entsprechend zu füllen.

In der Berufspolitik könne ihr das aber niemand erzählen, dass es dort zu wenig Frauen gäbe. Auch wenn die Partei nur einen Frauenanteil von 30 oder 40 Prozent habe. Zudem geht sie von einer Sogwirkung aus: Es sei einfach nicht attraktiv genug für Frauen, sich zu engagieren, wenn sie immer wieder an eine "gläserne Decke" stoßen.

"Das hat eine Sogwirkung: Es ist nicht attraktiv momentan für Frauen in Parteien, sich zu engagieren, weil sie immer auch an so etwas wie eine gläserne Decke stoßen."
Josephine Ortleb, SPD-Bundestagsabgeordnete

In den Kommunen seien etwa nur neun Prozent der Führungsjobs von Frauen besetzt. Neun Prozent Bürgermeisterinnen seien einfach zu wenig, sagt Josephine Ortleb: "Warum sollte sich eine Frau in einer Partei oder in der Politik engagieren, wenn sie einfach sieht, dass sie keine Chance hat, auch dahin zu kommen, wo Entscheidungen getroffen werden?"

Shownotes
Bundesverfassungsgericht
Pflicht zu Geschlechterparität bei Wahllisten abgelehnt
vom 02. Februar 2021
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Josephine Ortleb, SPD-Bundestagsabgeordnete