In einem Entwurf ist von ″Inhaberin″ und ″Schuldnerin″ die Rede. Die Befürchtung des Innenministeriums: Das ist verfassungswidrig. Eine Rechtsprofessorin widerspricht.

Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf komplett in weiblicher Form verfasst. Darin heißt es zum Beispiel:

"Der angemessenen Beteiligung einer Gruppe von Gläubigerinnen steht es in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 nicht entgegen, wenn die Schuldnerin oder eine Inhaberin von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten wirtschaftliche Werte behält."

Dass das Justizministerium die weibliche Form gewählt hat, hätte laut dem Ministeriumssprecher fachliche Gründe gehabt. Im Gesetz gehe es um zum Beispiel um Insolvenzen, und juristische Personen wie eine GmbH seien oft weiblich.

"Wenn im Gesetz steht 'Frauen sind mit gemeint' – damit müssen Frauen schon immer klar kommen. Die Aufregung ist groß, wenn man es mal umdreht."
Maria Wersig, Professorin an der Hochschule Hannover und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes

Das Innenministerium hat nun Widerspruch eingelegt. Laut Bild-Zeitung begründet das Innenministerium die Bedenken damit, dass das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, während das umgekehrt nicht der Fall ist.

Ein Sprecher ergänzte in der Bundespressekonferenz: Die weibliche Form sei ″zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt.″ Die Befürchtung: Das Gesetz könnte damit verfassungswidrig sein.

Unterschied zwischen Maskulinum und Femininum nicht nachvollziehbar

Diese Bedenken kann Maria Wersig, Professorin an der Hochschule Hannover und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, nicht teilen. Ihr Argument: Über Jahrhunderte galt das generische Maskulinum in Gesetzen erst nur für Männer, weil Frauen gar keine Rechte hatten. Dann galt es für beide Geschlechter, und es wird auch heute noch so verwendet.

Das Grundprinzip bei der Verwendung des generischen Femininums bleibt: Nur eine Geschlechterform in der Sprache beschreiben beide Geschlechter. Maria Wersig sagt: Es ist nicht nachvollziehbar, warum das beim Maskulinum gelten soll, beim Femininum aber nicht.

Zudem hätte die Gesetzgeberin auch die Möglichkeit, ihre Gesetze mit Hinweisen zu versehen, zum Beispiel, dass Männer mitgemeint sind, auch wenn ausschließlich die weibliche Form verwendet wird. Das würde bisher auch schon so gemacht. Nur dass sich der Hinweis bisher fast immer auf Frauen bezieht.

"Ich finde das Gesetz ein wunderbares Signal."
Maria Wersig, Professorin an der Hochschule Hannover und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes

Der Gesetzentwurf mit der ausschließlich weiblichen Form wird wohl verändert, vermutet Maria Wersig. Trotzdem freut sie sich über den Entwurf, weil er ein Signal sendet auf eine Diskussion anregt.

Maria Wersig wünscht sich, dass die Sprache auch in Rechtstexten angepasst wird, sodass sie einer modernen Gesellschaft entspricht. Und dafür gebe es auch schon gute Beispiele. In Hartz-IV-Gesetzen etwa werden häufig die weibliche und männliche Form genannt. Oder: Aus ″Der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und seine Familie″ wurde ″Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten″.

Shownotes
Femininum, Maskulinum
Streit um Gesetzentwurf in rein weiblicher Form
vom 13. Oktober 2020
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Maria Wersig, Professorin an der Fachhochschule Dortmund und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes