Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist öffentlich geworden - das Blog netzpolitik.org hat ihn geleakt. Wir erzählen euch, was drin steht.
Erwartbares und Überraschendes haben die Hausjuristen von Justizminister Heiko Maas in den Gesetzentwurf geschrieben, sagt DRadio-Wissen-Netzautorin Martina Schulte. Hal Faber nennt ihn in seiner Wochenschau bei Heise ein "verfassungswidriges Vorhaben". Sie sprechen von tiefen Grundrechtseingriffen, die aber notwendig sind, weil es sonst nur eine Frage des Zufalls sei, dass die Ermittlungsbehörden die Bösen schnappen können. Die Rechtsanwältin und Linke Abgeordnete Halina Wawzyniak meint auf ihrem Blog, diese Behauptung werde in dem Referentenentwurf nicht untermauert, es gäbe keine Beispielsfälle, keine Studien, nichts.
"Unter dem Unterpunkt 'Alternativen' haben die Juristen nur trocken das Wort 'keine' geschrieben."
Die Bundesregierung will das Gesetz offenbar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Das Blog netzpolitik.org berichtet, dass der Entwurf in zwei Wochen das Kabinett passieren soll.
"Die Eile sollte misstrauisch machen."
Erwartbares
Die Speicherfristen sollen ausfallen wie angekündigt, fasst die Taz zusammen: Zehn Wochen lang soll künftig gespeichert werden, wer wann mit wem telefoniert oder gesimst hat. Ebenso wird zehn Wochen lang festgehalten, wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet einwählte. Der Standort von Handys wird nur vier Wochen lang gespeichert.
Überraschendes
Heise schreibt, dass der Entwurf "weit über die bisher publik gemachten Leitlinien hinausgeht". Ermittler sollen Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder schwere Straftaten. Sondern auch beim Verdacht auf Internet-Straftaten. Heise mutmaßt, die Formulierung sei extra so vage, so dass Polizei und gegebenenfalls auch Geheimdienste bei jedem Delikt im Internet in den Datenbeständen der Provider schürfen dürften. Zum Beispiel bei Urheberrechtsverstößen.
Neue Zeiten für Illegale-Filmchen-Gucker?
Einige juristisch versierte Blogger glauben, diese Formulierung gelte uneingeschränkt - trotz einschränkender Formulierungen wie etwa "soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre".
"Das gilt für jede noch so geringe Antragsstraftat. Sogar winzige Beleidigungen und dergleichen."