Wie kann es sein, dass man eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung erstehen kann, ohne den vollen Preis zu zahlen? Und warum geht der Bundesjustizminister dagegen vor, obwohl es kaum Fälle in Deutschland gibt? Unsere Hosts sind auf der Spur eines möglichen Schlupflochs in der deutschen Gesetzgebung – und finden Antworten in Berlin und Gelsenkirchen.

Manchmal gibt es Themen, über die man stolpert. So ist es unseren Hosts Gregor und Marcus ergangen, als sie als Reporter über einen neuen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums berichten sollten. Dem "Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz". Mit diesem möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann gegen Geschäfte mit Schrottimmobilien vorgehen.

Legale Gesetzeslücke wird genutzt

Diese Geschäfte basieren darauf, dass geschickt eine legale Gesetzeslücke bei der Zwangsversteigerung von Immobilien genutzt wird. Bei der Betrugsmasche bietet ein vermeintlicher Kaufinteressent bei solch einer Zwangsversteigerung mit.

Einzige Bedingung für die Teilnahme bei der Auktion: Man muss zehn Prozent des Werts der Immobilie als Sicherheitsleistung hinterlegen. Gewinnt die Person die Zwangsversteigerung, wird sie im Prinzip mit dem Tag der Auktion Eigentümerin.

"Mit Zuschlag werden Sie Eigentümer. Und dann beraumt der Rechtspfleger einen sogenannten Verteilungstermin an. Das ist so ungefähr zwei bis vier Monate später."
Rechtspflegerin vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg

Ob man in diesen zwei bis vier Monaten dann aber auch wirklich Geschäfte mit einer Immobilie machen kann? Wie genau soll das funktionieren? Gibt es solche Fälle überhaupt?

Die Stadt Gelsenkirchen wurde ausgetrickst

Ein möglicher Fall findet sich in Gelsenkirchen. Bei der Zwangsversteigerung eines Gebäudes, das unter dem Namen "Engelsburg" stadtweit bekannt war, hat ein frisch gegründetes Unternehmen deutlich mehr Geld geboten als die Stadt selbst. Die Stadt wollte die Immobilie kaufen und selbst sanieren.

Stattdessen musste sie zusehen, wie das Unternehmen Gebote deutlich über dem Marktwert der Immobilie abgab – und mit dem Tag der Zahlung der Sicherheitsleistung zum Eigentümer und damit zum Vermieter der Engelsburg wurde.

"Und dann kann ich natürlich die Zeit als Eigentümer nutzen, so lange, bis das Haus wieder neu versteigert wird, und kann in dieser Zeit Mieten kassieren."
Mario Hofmann, Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen

Eine Masche also, die Kommunen in ganz Deutschland schädigen kann – und die es ermöglicht, Menschen unter unwürdigen Bedingungen und zu hohen Preisen eine Wohnung oder Matratze zu vermieten. Und das alles mit einer nur kleinen Geldzahlung – der eigentliche Kaufpreis wurde nie gezahlt.

Ob ein solcher Fall wirklich unvermeidlich ist, darf bezweifelt werden. Denn im Fall der “Engelsburg” in Gelsenkirchen müsste sich eigentlich der Gläubiger melden. In dessen Namen wurde die Immobilie zwangsversteigert. An ihn müsste das Geld der Auktion gehen. Ist das nicht der Fall, dann kann der Gläubiger eine neue Versteigerung fordern.

Ist die neue Initative von Marco Buschmann also nur ein Gesetzesentwurf, der auf wenige Einzelfälle wie in Gelsenkirchen zugeschnitten ist? Nicht ganz.

Kommunen können besser gegen Schrottimmobiliengeschäfte vorgehen

Mit dem Gesetz sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, bei einer Zwangsversteigerung die vorübergehende Zwangsverwaltung einer Immobilie zu beantragen. Das soll dazu führen, dass eventuelle Mieten auf ein Treuhandkonto überwiesen – und nicht von dubiosen Unternehmern abgeschöpft werden.

In dieser Folge geht es auch darum, wie genau so eine Zwangsversteigerung abläuft. Außerdem entdecken unsere Hosts die musikalische Seite von Bundesjustizminister Buschmann.

Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.

Shownotes
Gesetzeslücke bei Zwangsversteigerungen
Wieso eine Schrottimmobilien-Masche den Staat ärgert
vom 28. März 2024
Hosts: 
Gregor Lischka und Marcus Wolf
  • Ein Loophole und ein Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz
  • Auf einer Zwangsversteigerung
  • Der Fall Gelsenkirchen
  • Kann der Gesetzentwurf die Gesetzeslücke (unser Loophole) schließen?
  • Unser Fazit
Die Quellen zur Folge: