70 Jahre alt wird unser Grundgesetz dieses Jahr. Das ist Grund zu feiern, aber auch Anlass, kritische Fragen zu stellen. Zum Beispiel: Ist unsere Verfassung zeitgemäß? Die Juristin Ute Sacksofsky kritisiert, dass die im Grundgesetz versprochene Gleichberechtigung nicht Realität ist. Und der Rechtsphilosoph Günter Frankenberg hinterfragt skeptisch die Garantie der Menschenwürde. Zwei Impulsvorträge über die Verfassung unserer Verfassung.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt", heißt es im Grundgesetz. Die Realität sieht aber anders aus, sagt die Frankfurter Juristin Ute Sacksofsky in ihrem Vortrag: "Sie wissen, dass wir auch heute noch keine tatsächliche Gleichberechtigung erreicht haben." Sie sieht nicht nur eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen, sondern hält auch die binäre Einteilung Frau-Mann generell für überholt.
"Die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht macht deutlich, dass die Einteilung in nur zwei Geschlechter überholt ist."
In ihrem Impulsvortrag erklärt sie unter anderem, was Gleichheit bedeutet und wie sich die Gleichberechtigung in Deutschland seit 1949 entwickelt hat. Außerdem setzt sie sich zum Beispiel mit Quoten, Ehegattensplitting und auch diskriminierenden Mindestgrößen von Polizisten auseinander.
"Recht allein kann Geschlechtergerechtigkeit nicht herbeiführen, es kann allerdings dazu beitragen - wie wir alle!"
Die Grundfrage bei alldem lautet: Wie kann das Recht zu einer gerechteren und diskriminierungsfreien Gesellschaft beitragen? Eine der Antworten darauf: Das Recht allein kann es gar nicht, es braucht auch die Gesellschaft dafür - also uns.
Das Grundgesetz ist weder zeitgemäß noch eindeutig
In einem zweiten Impulsvortrag fragt der Rechtsphilosph Günter Frankenberg danach, was Menschenwürde eigentlich ist und wie wir sie schützen können. Eines der Probleme des ersten Grundgesetzartikels sieht er darin, dass die Würde-Garantie gar keine feststehende Bedeutung habe, gleichzeitig aber in vielen verschiedenen Weisen verwendet werde.
"Wir haben uns daran gewöhnt zu sagen: 'Artikel 1 steht an der Spitze des Grundrechtskatalogs, dann wird es auch Grundrecht sein'. Das ist so unumstritten nicht."
Neben vielen anderen spannenden Problemen, die die Würdegarantie aufwirft, geht Günter Frankenberg im Vortrag zuletzt noch auf die sehr aktuelle Frage ein, für wen der Würde-Schutz denn überhaupt gilt: auch für die "anderen", also Nichtdeutsche, Flüchtlinge, Asylsuchende oder Migranten? Ja, schließt er klar: Von Verfassungs wegen hätten sie bei uns - wie Hannah Ahrendt es sagte - das Recht, Rechte zu haben.
"Wir schulden ihnen von Verfassungs wegen - wie es sehr viel schöner als im Grundgesetz in Artikel 7 der brandenburgischen Verfassung heißt - die Anerkennung der gleichen Würde."
Ute Sacksofsky ist Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Günter Frankenberg Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie ebenfalls an an der Uni Frankfurt. Beide sind Mitglieder des Exzellenzclusters Normative Orders an eben jener Uni.
Ute Sacksofsky Vortrag mit dem Titel "Gleichberechtigung_Was kann das Recht zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen?" wurde am 26. Februar 2019 aufgezeichnet, der Impulsvortrag "Würde_Wer bestimmt, was einem Menschen zusteht?" von Günter Frankenberg am 16. Oktober 2018. Beide Vorträge fanden im Rahmen der Reihe "Denkraum - Verfassung_Aber wie?" statt, die der Exzellenzcluster in Kooperation mit dem Schauspiel Frankfurt veranstaltet hat.