Am Freitag (20.09.) kommt es zum großen Klimastreik: Nicht mehr "nur" die Schüler und Schülerinnen der Fridays-for-Future-Bewegung wollen dann auf die Straße gehen, sondern alle, denen das Klima wichtig ist - weltweit. Viele Bündnisse beteiligen sich in Deutschland, in fast 500 deutschen Städten sind Aktionen angemeldet. Doch wie regele ich es bei der Arbeit, wenn ich zum Streik gehen will? Wir haben eine Arbeitsrechtlerin gefragt.

In Berlin dürfen sich Beschäftigte des Landes am Klimastreik beteiligen, wenn sie ihre Fehlzeit nacharbeiten. Und in Nordrhein-Westfalen haben die Städte Düsseldorf, Bonn und Köln ihre Mitarbeiter sogar dazu aufgerufen, sich am Streik des Bündnisses "Fridays for Future" zu beteiligen.

Klimastreik ≠ gewerkschaftliches Recht

Wenn euer Chef oder eure Chefin euch solche Angebote aber nicht macht, kann das zum Problem werden, sofern ihr euch dem Globalen Klimastreik anschließen wollt.

Das deutsche Arbeitsrecht ist da nämlich sehr klar aufgestellt, sagt die Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger. Beim sogenannten "Klimastreik" am Freitag gehe es schließlich vielmehr um die Teilnahme an einer Demonstration statt um die "Ausübung eines gewerkschaftlichen Rechtes".

"Ich darf am Freitag nur streiken, wenn das Ziel des Streiks ein tariflich regelbarer Abschluss ist."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin
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Wer gegen den Willen seines Arbeitgebers zum Klimastreik geht, der geht das Risiko ein, eine Abmahnung zu bekommen. Schließlich fehlt man dann bei der Arbeit ohne Grund.

Eine Abmahnung droht

Wäre es nicht aber möglich, die Situation unkompliziert zu lösen, indem man einfach Urlaub nimmt oder Überstunden abfeiert? Vielleicht ja, vielleicht nein: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen natürlich Anspruch auf Urlaub, erklärt Kathrin Bürger. Und wenn der operative Ablauf im Unternehmen gewährleistet ist, spricht auch nichts dagegen, diesen Urlaub am Freitag zu nehmen.

Wenn der Ablauf aber gefährdet ist - etwa, wenn in einem kleinen Unternehmen große Teile der Belegschaft streiken gehen - kann der Arbeitnehmer den Urlaubsantrag ablehnen. Bei Überstunden sieht das ganz ähnlich aus.

"Ich habe keinen Anspruch, meinen Urlaub oder meine Überstunden exakt dann zu nehmen, wenn ich das möchte."
Kathrin Bürger, Arbeitsrechtlerin

Sich krank zu melden und dann zum Streik zu gehen, ist übrigens auch keine gute Idee. Die Arbeitsrechtlerin empfiehlt, sich lieber mit dem Chef oder der Chefin abzusprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglich wäre es vielleicht auch, die Mittagspause zu nutzen und variabel zu gestalten, um an den Aktionen teilzunehmen.

Shownotes
Globaler Klimastreik
Streiken, ohne Probleme im Job zu bekommen
vom 18. September 2019
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Kathrin Bürger, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht aus München