Das Handyverbot am Steuer soll drastisch ausgeweitet werden. Künftig kann es teuer werden, wenn ihr während der Fahrt das Autoradio oder das Navi nutzt.
Die Große Koalition hat alles getan, damit wir uns in Deutschland sicher fühlen: Staatstrojaner, BND-Gesetz, Videoüberwachung, Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Kurz vor der Sommerpause hat die Politik noch einen "echten Knüller" für uns im Gepäck, wie das Lawblog schreibt: Das Handyverbot am Steuer soll drastisch ausgeweitet werden. Darauf weisen außer dem lawblog gleich mehre juristische Fach-Blogs in.
Dass wir im Auto unser Handy nicht benutzen dürfen, zumindest nicht ohne Freisprecheinrichtung, ist in Paragraf § 23 StVO geregelt. Da heißt es bisher schlicht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Soweit so klar. Doch diese Passage könnte noch vor der Sommerpause durch einen neu formulierten Absatz von Verkehrsminister Alexander Dobrindt ersetzt werden. Darauf macht Rechtsanwalt Detlef Burhoff in seinem Blog aufmerksam. Er weist auf die morgige (07.06.) Bundesratssitzung hin, in der über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung entschieden werden soll.
Auf Seite 11 der BR-Drucksache 424/17 ist das nachzulesen. Dort steht, dass das Handyverbot künftig auch auf andere Geräte der Unterhaltungselektronik ausgeweitet werden soll - und zwar auf alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Im neuen Paragrafen 23, der – wenn der Bundesrat zustimmt - noch vor den Wahlen Gesetz wird, heißt es: "Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder". Wir dürfen also nichts mehr benutzen, das unsere Aufmerksamkeit länger als eine Sekunde vom Verkehr ablenkt.
Egal, ob Navi oder Garagentoröffner
Rechtsanwalt Burhof schreibt auf seinem Blog: "Verboten ist damit alles und erfasst wird auch alles. Also z.B. auch das Navi." Und "wohl auch die Benutzung einer Funkfernbedienung zum Öffnen eines motorisierten Garten- oder Garagentors", denn das sei ja auch "Kommunikation". Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch das Lawblog. Demnach ist künftig jedes elektronische Gerät am Steuer tabu, wenn es in die Hand genommen wird. Egal ob Autoradio oder Navi.
"Ich sehe schon die Leute eine Sekunde lang heftig am Navi zucken."
Das Fachblog Jurablogs stellt in diesem Zusammenhang die spannende Frage, wie all das kontrolliert werden soll. Aber, selbst wenn der Eindruck erweckt werde, dass es sich "einen merkwürdig terminierten Aprilscherz" handeln könnte - das Ganze sei leider wahr. Rechtsanwalt Detlef Burhof spricht in seinem Blog von einem "Dobrindtschen Irrsinn". Und das Lawblog schreibt, die Neuregelung sei "ein Arbeitsbeschaffungsprogramm nicht nur für die Polizei, sondern auch für meine Branche" - also die Juristen - die eigentlich Wichtigeres zu tun hätten.