Sozialleistungen

Hartz IV: Sanktionen bei Pflichtverletzung fallen erst mal weg

Empfänger*innen von Hartz IV sollen Leistungen nicht mehr gekürzt werden, wenn sie zum Beispiel Jobangebote ablehnen. Das hat der Bundestag beschlossen. Sanktionen bei einer sogenannten Pflichtverletzung werden dann für ungefähr ein Jahr ausgesetzt. Diese Art Pause ist eine Übergangslösung, bis das geplante Bürgergeld das aktuelle Hartz-IV-System ersetzt.