Mit einem neuen Gesetz sollen Polizeibehörden leichter Zugriff auf die Online-Accounts von potenziellen Tätern bekommen. Es gibt viel Kritik von Datenschützern und sogar vom Bundesdatenschutzbeauftragten.

Auslöser sind die Hassverbrechen der vergangenen Monate: Im Oktober 2019 wurde die Synagoge in Halle angegriffen, zwei Menschen wurden erschossen. Vor wenigen Wochen gab es zehn Todesopfer in Hanau. In beiden Fällen gab es rassistische und rechtsradikale Motive. Und anderem deshalb will die Bundesregierung ein neues Gesetz erlassen zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Hetze im Netz, in Foren, auf Facebook und Twitter eine rechtsextreme Einstellung fördern und schließlich auch zu Gewalt führen kann. Deshalb sollen Hetze und Hasskriminalität im Netz stärker verfolgt werden.

Zwei wichtige Vorschläge sieht das geplante Gesetz vor:

Passwortherausgabe

Plattformen, E-Mail-Provider, Online-Shops und so weiter sollen auf Anweisung von Behörden die Passwörter entsprechender Accounts herausgeben.

    Meldepflicht

    Soziale Netzwerke und andere Seiten sollen verpflichtet werden, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden.

    Die Strafverfolgungsbehörden wollen also mehr als bisher über mögliche Straftaten an sich wissen und sie wollen dann leichteren Zugriff auf die digitale Identität der potenziellen Täter bekommen.

    Kritik von Datenschützern

    Bei Datenschützern sind die Pläne aber umstritten, sogar vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gibt es Kritik.

    Die Meldepflicht sehen sie problematisch, denn wenn soziale Netzwerke und andere Plattformen strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden, dann müssen sie vorher die Entscheidung getroffen haben, was strafbar ist und was nicht. "Unternehmen würden hier also quasi die Rolle von Staatsanwälten einnehmen", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Konstantin Köhler.

    Auch die Weitergabe von Passwörtern ist umstritten. Normalerweise sind die verschlüsselt. Wenn ein Gesetz jetzt aber fordert, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Passwort zu einem Benutzerkonto herausgegeben werden soll, müssten Plattformen die Passwörter theoretisch unverschlüsselt speichern. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es zwar, dass Passwörter verschlüsselt bleiben sollen, aber wie sie dann herausgegeben werden sollen, ist unklar.

    "Alles in allem ein Vorhaben mit hehrem Ziel, aber doch hier und da verbesserungsbedürftig."
    Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova

    "Da ist noch einiges unklar", sagt Konstantin Köhler. Und generell gibt es noch ein anderes Problem: Wenn zum Beispiel eine Polizeibehörde das Passwort zu einem Facebook-Account hat, wie wird dann sichergestellt, dass die Polizei nicht irgendwas an dem Account ändert? "Alles in allem ein Vorhaben mit hehrem Ziel, aber doch hier und da verbesserungsbedürftig."

    Shownotes
    Hasskriminalität
    Gesetz gegen Hetze im Netz – wichtig aber nicht perfekt
    vom 13. März 2020
    Moderator: 
    Till Haase
    Gesprächspartner: 
    Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova