Viele Menschen arbeiten zu Hause und das kann teuer werden: neue Webcam, Rechner, Monitor und dann vielleicht noch der ergonomische Stuhl. Und wie ist das mit Strom und Internet? Wir erklären, was ihr absetzen könnt und was nicht.

Für die Absetzbarkeit von Ausgaben gelten bestimmte beschränkende Vorschriften: Es darf kein voll funktionsfähiger Arbeitsplatz im normalen Unternehmen zur Verfügung stehen. In Corona-Zeiten wäre das in den meisten Konstellationen der Fall, erklärt Christian Hecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Von den Kosten für unser Home Office können wir dann all das absetzen, was wir direkt für die Arbeit brauchen:

  • den Arbeitsschreibtisch
  • den ergonomischen Stuhl, damit der Rücken nicht leidet
  • den Bildschirm
  • den Drucker
  • die Verkabelung dazu
  • neue Software
  • den neuen Computer, weil der alte zu langsam ist, um alle Anforderungen des Arbeitgebers zu erfüllen

Die Kosten für diese Einrichtungsgegenstände sind jederzeit abzugsfähig, egal wo sie stehen, sagt der Steuerberater. Auch, wenn ihr kein eigenes Arbeitszimmer habt und aus Platzgründen alles im Schlafzimmer aufgebaut habt.

Gegenstände können auch im Schlafzimmer stehen

Schwierig wird es dann aber mit dem Arbeitszimmer selbst. Um hier Miet- oder Energiekosten absetzen zu können, benötigt ihr einen abgeschlossenen Raum. Wer jetzt keine Fünfzimmerwohnung hat, für den wird es hier wahrscheinlich schon schwierig.

Falls ihr den Raum gemischt nutzt, wenn im Arbeitszimmer also zum Beispiel immer noch das Gästesofa steht, dann ist der Anteil der Privatnutzung zu hoch und eine auch anteilige Absetzung wird wahrscheinlich scheitern, sagt Christian Hecht.

Er empfiehlt Fotos zu machen, damit ihr dann die Arbeitsnutzung eines Zimmers auch beweisen könnt.

"Wer das Zimmer in Corona-Zeiten zu 90, 95 Prozent betrieblich nutzt und das dokumentieren kann, der kann es wahrscheinlich absetzen. Weil die private Nutzung dann untergeordnet ist."
Christian Hecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Telefon- und Internetkosten lassen sich zwischen beruflich und privat schätzungsweise aufteilen, sagt Christian Hecht.

Die Schätzungen müssen natürlich realistisch sein und dem Einzelfall entsprechend sein. Eine Aufteilung von etwa 75 Prozent beruflich und 25 Prozent privat hält der Steuerberater in vielen Fällen für realistisch.

Auch wer in Corona-Zeiten eine höhere Kostenlast hat, weil er etwa eine bestimmte Standleitung mit entsprechender Kapazität braucht, kann die Differenz absetzen.

Shownotes
Heimarbeit und Finanzen
Homeoffice: Was ihr von der Steuer absetzen könnt
vom 16. April 2020
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Christian Hecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer