Es gibt in Deutschland noch immer umstrittene Versuche, Homosexuelle mit sogenannten Konversionstherapien umzupolen. Ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn stellt die Behandlungen ab 2020 unter Strafe.
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn zugestimmt. Das Gesetz verbietet es, Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen durchzuführen – und auch bei Volljährigen, wenn dies mit Zwang verbunden ist. Außerdem wird die Werbung für Konversionsbehandlungen unter Strafe gestellt.
"Homosexualität ist keine Krankheit, daher ist schon der Begriff Therapie irreführend."
Der Begriff Therapie ist umstritten. Unter anderem der Weltärztebund bezweifelt, dass Homosexualität therapierbar sein kann, da keine Krankheit zugrunde liege. Hier zeigte der Gesundheitsminister klare Kante: Ziel des neuen Gesetzes sei es, die Pseudotherapien "so weit wie möglich zu verbieten", erklärte Spahn. Denn wo sie durchgeführt werden, entstünde oft schweres körperliches und seelisches Leid.
"Es ist ein gesellschaftliches Signal an Schwule und Lesben: Es ist okay so, wie du bist – und es muss eben nicht therapiert werden."
Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Auf die Werbung für die sogenannten Therapien soll dann ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro stehen. Wer versucht, Homo- oder Transsexuelle mit einer Konversionsbehandlung umzupolen, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.