Schnelleres Internet, freies WLAN in Städten und Zugriff auf Mediatheken auch im Ausland. So stellt sich Günther Oettinger, EU-Kommissar für digitale Fragen, die Urheberrechtsreform in der EU vor. Klingt super. Aber die Kampagne "Save the link" warnt, dass Verlinkungen bald Geld kosten könnten. Was ist dran?

Die Macher von Save the Link fürchten das "Ende des Internets, so wie wir es kennen." Der Grund dafür: Die Reformen des Urheberrechts und des Leistungsschutzrechts auf EU-Ebene, die Günther Oettinger plant, EU-Kommissar für digitale Fragen. Das Leistungsschutzrecht gibt es in Deutschland schon. Es schützt Nachrichtenartikel vor dem Zugriff durch Suchmaschinen, die mit diesen Fremdinhalten Geld verdienen.

Laut Leistungsschutzrecht müssten Suchmaschinen wie Google in Deutschland Geld an die Verleger zahlen, dafür dass sie kurze Vorschauen von Nachrichtenartikeln auf Seiten wie Google News anzeigen. "Das ist zumindest die Theorie", erklärt Netzreporter Andreas Noll, "bislang wurde noch kein Cent an die Verlage gezahlt." Die Verleger hätten mit Google Sonderregelungen getroffen, weil sie fürchten, einfach aus der Googlesuche zu verschwinden.

Inhalte im Netz schützen

Bei der EU-Regelung, die Günther Oettinger plant, ist eine Verlinkung der URL weiterhin zugelassen. Unklar sei allerdings, ob User weiterhin auch Teaser und Überschrift bei der Verlinkung ergänzen dürfen, sagt DRadio-Wissen-Netzautor Andreas Noll. Günther Oettinger beteuert, dass niemand den Bürgern Links verbieten wolle. Eigentlich müsste mit diesem Satz alles klar sein, aber der Haken ist: So eindeutig steht es in Vorschlägen von Günther Oettinger nicht drin.

"Wir wollen die Online-Plattformen in die Verantwortung bringen, von dem, was sie durch Werbung in großem Umfang verdienen, einen fairen Anteil an Verlage und an Kreativschaffende weiterzugeben."
Günther Oettinger, EU-Digitalkommissar
Externer Inhalt

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In Oettingers Papier ist klar geregelt, dass die nackte URL problemlos veröffentlicht werden darf. Aber unklar ist wohl, ob User auch Überschriften und Teaser ergänzen dürfen. Das passiert automatisch wenn wir bei Facebook einen Artikel posten - dann zeigt Facebook automatisch das zum Artikel gehörige Foto, die Überschrift und einen kurzen Teasertext an.

Sind auch private Webseitenanbieter betroffen?

Julia Reda, die für die Piratenpartei im EU-Parlament sitzt, kritisiert an dem Papier von Günther Oettinger, dass darin nicht eindeutig sei, ob Individuen von dieser Regelung in Zukunft ausgenommen seien. "Im Gegensatz zum deutschen Leistungsschutzrecht, das nur gegen Newsseiten und Aggregatoren anwendbar sei, ist dieses Leistungsschutzrecht gegen jeden anwendbar - also auch gegen private Webseitenbetreiber", sagt sie.

Bis das Gesetz verabschiedet ist, dauert es noch

Netzreporter Andreas Noll sieht trotzdem noch keinen Grund zur Aufregung: Womöglich diene das Argument von Julia Reda auch dazu die Gegner eines europäischen Leistungsschutzrechts auf ihre Seite zu ziehen. Bislang handelt es sich bei Günther Oettingers Papier auch nur um einen Vorschlag. Die neue Urheberrechtsregelung soll bis Ende 2017 stehen. Bis dahin werde der Text sicher noch an einigen Stellen geändert werden.

"EU-Ministerrat und Europaparlament müssen auch noch zustimmen. Die Lobbyisten werden sicher auch noch Sturm laufen. Der Branchenverband Bitkom lehnt das Leistungsschutzrecht genauso ab, wie die mächtigen US-IT-Giganten."
Andreas Noll, DRadio-Wissen-Netzreporter
Shownotes
Europäisches Leistungsschutzrecht
Ein Link bleibt ein Link?
vom 15. September 2016
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Andreas Noll, DRadio-Wissen-Netzreporter