"Hotpants für Männer" feiert die Band Udo West diesen Sommer in ihrem Hit auf Social Media. Die Japaner greifen lieber zu den guten alten Shorts als adäquatem Mittel in heißen Büroetagen. Und damit lässt sich sogar der CO2-Ausstoß verringern.
Die "Cool Biz"-Kampagne gibt es in Japan bereits seit 2005. Die Regierung erlaube Beamten damit, in den heißen Sommermonaten die Krawatte und das Jackett ihres Anzugs zu Hause zu lassen. Vor Kurzem wurde die Kampagne erweitert: Sneakers, T-Shirts und Shorts sind nun auch zugelassen.
Nicht nur in Japan, sondern auch in Südkorea und China sind die Kleidungsregeln fürs Büro im internationalen Vergleich strikter. Das heißt, Anzüge sind bei der Arbeit häufiger vorgeschrieben als in anderen Ländern.
Die "Cool Biz"-Initative zeigt inzwischen deutliche Erfolge – nicht nur mit Blick auf die Körpertemperatur der Büroangestellten, sondern auch in Bezug auf den Klimawandel. Denn die gelockerte Kleiderordnung sorgt dafür, dass Büros nicht mehr so stark heruntergekühlt werden müssen.
In den ersten zwei Jahren der Kampagne wurden dadurch schon rund 1,6 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das ist ungefähr so viel, wie eine Million Pkw pro Jahr ausstoßen, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Sarah Brendel.
Hitze im Büro: Welche Pflichten der Arbeitergeber hat
Bei uns in Deutschland ist die Kleiderordnung oft im Arbeitsvertrag festgelegt. Je nach Branche muss der Arbeitgeber diese Vorgabe aber anpassen, sodass sie zum Job und den Arbeitsbedingungen passt, fasst Sarah Brendel die Regelungen hierzulande zusammen. Zudem gilt: Ab 26 Grad Celsius sollte der Arbeitgeber laut Gesetz für Abkühlung sorgen, zum Beispiel mit Ventilatoren.
"Wenn es sehr heiß ist, dann muss der Arbeitgeber ab bestimmten Temperaturgrenzen konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitnehmer zu schützen."
In Unternehmen mit Betriebsrat können wir diesen außerdem darum bitten, sich für unsere Interessen einzusetzen. Zum Beispiel, indem die Kleiderordnung gelockert oder bei Hitze angepasst wird, sagt unsere Reporterin, die eine Fachanwältin für Arbeitsrecht dazu befragt hat.
35 Grad und heißer
Wenn die Temperaturen 35 Grad überschreiten, dann ist ein Büroraum nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet, erklärt die Anwältin für Arbeitsrecht Maria Rosenke. Das heißt, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Angestellte gegebenenfalls an einem anderen Ort zu beschäftigen. In solch einem Fall wird die Option, im Homeoffice zu arbeiten, interessant. Allerdings nur dann, wenn die Temperaturen dort nicht ebenfalls bei 35 Grad liegen.
