Viele Studierende jobben neben dem Studium, für einige von ihnen ist der Nebenjob existenziell. Durch die Corona-Krise fallen viele der Jobs aus. Deshalb soll es jetzt ein Studierenden-Hartz IV geben. Der Haken: Es muss wieder zurückgezahlt werden.
Laut Deutschem Studentenwerk jobben von den etwa drei Millionen Studierenden in Deutschland 2,4 Millionen. Also rund 80 Prozent aller Studis hätten demnach zurzeit einen Nebenjob.
Natürlich sind nicht alle Studierenden von den Jobausfällen durch die derzeitige Corona-Krise betroffen. Doch die klassischen Jobs in Restaurants, Kneipen oder als Nachhilfelehrerinnen fallen jetzt erstmal weg. Nimmt man laut Deutschlandfunk-Nova-Reporter Achim Himmelrath an, dass mindestens ein Drittel der Studenten in solchen Jobs arbeiten, sind folglich 800.000 Studierende derzeit ohne Nebenjob und viele darunter damit ohne regelmäßiges Einkommen.
Das Kurzarbeitergeld kommt für Studierende nicht in Frage, Zuschüsse für Solo-Selbsttändige ebenfalls nicht. Das ist eine sehr komplexe Rechnung, die hauptsächlich von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden abhängt, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Philip Banse. Vollzeitstudierende sind deshalb von diesen Unterstützungen ausgeschlossen.
Wie dringlich die Lage ist, zeigt auch eine Aktion der Kölner Universität, die jetzt 250 notbedürftigen Studierenden eine Soforthilfe von 800 Euro per Los auszahlt.
Doch auch Aktionen wie diese können Studierende nur kurz über Wasser halten. Deshalb soll es jetzt für Studierende Hartz IV geben. Einziger Knackpunkt: Nach der Krise muss das Geld in Raten zurückgezahlt werden.
Hartz IV nur als Darlehen
Grundsätzlich können alle Studierenden das neu geschaffene Harzt IV beantragen, wenn sie:
- Vollzeit studieren
- keinen Anspruch auf Bafög haben
- wegen der Krise ihren Job verloren haben und deshalb keine Rechnungen mehr zahlen können
Trifft das zu, können die Studierenden zum Jobcenter gehen und das Hartz IV nach der Härtefallregelung in Paragraf 27 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches II beantragen.
Eine Genehmigung liegt dann im Ermessen der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Job Centers, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Philip Banse. Nach der Krise muss das Geld dann aber wieder in Raten zurückgezahlt werden.
"Wenn das Geld genehmigt wird, ist es ein Darlehen. Studierende müssen das Geld also nach der Krise in Raten wieder zurückzahlen."
Das liegt daran, dass Studierende eigentlich kein Recht auf Hartz IV haben, da sie dem Arbeitsmarkt als Vollzeitstudenten nicht wirklich zur Verfügung stehen, erklärt Philip Banse. Wer richtiges Hartz IV beantragen möchte, muss, wie auch die Regel schon vor der Krise war, ein Urlaubssemester einlegen.
Kritik vom Studentenwerk
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks sieht die Rückzahl-Regelung sehr kritisch. Seiner Meinung nach müsse die Bundesregierung drei Dinge am Hartz IV für Studierende ändern:
- Es dürfe nicht im Ermessen des Jobcenters liegen, ob Studierende, die aufgrund der Corona-Krise in Existenznot geraten, Hartz IV bekommen. Die Bundesregierung müsse im Gesetz klarstellen: Existenznot bei Studierenden wegen Corona gibt immer Hartz IV.
- Das Geld dürfe kein Darlehen sein, sondern müsse als Zuschuss gestattet werden, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Dafür solle ein Bund-Länder-Sozialfond eingerichtet werden, damit das nicht über die Hartz-IV-Töpfe laufen muss.
Als Alternativmodel fordert Achim Meyer auf der Heyde eine "Übergangsregelung für sechs Monate im Bafög", nach der allen Studierenden, die einen Jobverlust aufgrund der aktuellen Krise nachweisen könnten, Geld ausgezahlt werden soll – und zwar als Mischung aus Zuschuss und Darlehen.
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