Bushidos Album "Sonny Black" wurde 2015 als jugendgefährdend eingestuft. Der Verkauf wurde nur noch an Volljährige erlaubt. Bushido klagte dagegen. Das Kölner Landgericht hat entschieden (02.09.), dass das Album indiziert bleibt.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beschloss im April 2015, Bushidos Album "Sonny Black" zu indizieren. Das Jahr war gut ein Jahr zuvor erschienen. 120.000 Kopien waren bereits verkauft worden. Als Begründung heißt es, die: "Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" sei zu erwarten. Bushido klagte gegen die Indizierung seines Albums. Er argumentiert, dass die verwendeten Worte keine Beleidigungen seien. Am 2. September hat das Kölner Landesgericht entschieden, dass das Werk indiziert bleibt.
"In jedem seiner Lieder kommt etwas Diskriminierendes oder Gewaltverherrlichendes vor. Dann muss man keine Stelle mehr zitieren, weil es das gesamte Album betrifft.
Rechtsanwältin Katharina Gitmann sagt, dass die Bundesprüfstelle in Bushidos Fall nicht einzelne Textstellen aus den Songs für jugendgefährdend hält. Gewaltverherrlichungen, Diskriminierungen und Beleidigungen kommen in allen Liedern des Rappers vor. Die Indizierung betrifft das gesamte Album. Dabei kommt es nicht auf einzelne Wörter an, sondern auf Zusammenhänge, die er in seinen Texten herstellt.
"Yeah, es gibt tausend Gründe, warum ich dich töten muss. Doch der plausibelste von allen ist: wie blöd du guckst."
Diese Textstelle ist ein Beispiel für eine grausame Aussage, die sich auf Gewalt bezieht, sagt Anwältin Katharina Gitmann. Und damit ein Grund, das Werk zu indizieren. Allerdings ist das Album auf Youtube verfügbar, die Songtexte auf Webseiten vorhanden: Wer nachweisen kann, dass er 18 Jahre alt ist, kann es auch weiterhin kaufen.
Die Indizierung und die Klage von Bushido dagegen, führen dazu, dass über das Album berichtet wird und könnten zur Bekanntheit beitragen. Wie zu erwarten hat Bushidos Klage ihm nichts gebracht, das Kölner Landgericht hat am 02.09.2016 entschieden, dass das Album weiterhin indiziert bleibt.