Hass und Hetze sind im Netz ein echtes Problem. Eine Gesetzesänderung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes soll es richten. Sie überfordere die Landesbehören mit Arbeit, sagt der Jurist Ulf Buermeyer.

Die Bundesregierung hat eine Meldepflicht für mutmaßlich strafbare Postings und eine Reihe weiterer Strafverschärfungen gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch (19.02.2020) die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die nach dem antisemitischen Anschlag in Halle erarbeitet wurden.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem höhere Strafen für Drohungen und Beleidigungen im Netz vor. Enthalten ist auch eine Änderung, die die Strafverfolgung nach Verleumdungen von Kommunalpolitikern ermöglichen soll, um sie vor verbalen Angriffen besser zu schützen.

Plattform-Betreiber müssen melden

Plattform-Betreiber sozialer Netzwerke müssen mutmaßlich strafbare Postings inklusive IP-Adresse und Port-Nummer künftig dem Bundeskriminalamt melden. Bisher müssen sie diese nur löschen oder sperren. Die Pflicht gilt für schwere Straftaten wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie wurde in den Katalog angenommen, fasst Jurist Ulf Buermeyer zusammen.

"Es ist zu befürchten, dass die Vielzahl der Verfahren, die dann vom BKA an die Länder geschickt werden sollen, dazu führen, dass die Länder noch überforderter sind und ein großer Flaschenhals entsteht."

Der Jurist Ulf Buermeyer ist Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Er kritisiert, dass die Polizeibehörden der Länder schon heute nicht engagiert genug gegen Hasskriminalität vorgehen und mit der Menge der Verfahren, die dann voraussichtlich vom Bundeskriminalamt an sie weitergeben werden, nicht zurechtkommen.

"Die sozialen Netzwerke sollen Passwörter nur noch herausgeben, wenn sich die Strafverfolgungsbehörden auf eine Straftat berufen, bei der man auch eine Onlinedurchsuchung anordnen könnte."

Zwar habe das Bundesjustizministerium beim Umgang mit Passwörtern in dem Gesetz nachgebessert, lasse aber leider die Sozialen Netzwerken prüfen, ob die Voraussetzungen für die Herausgabe von Passwörtern gegeben sind. Für Ulf Burmeyer ist das eine Schummelei.

"Das heißt, da kommen dann Beschlüsse zum Beispiel bei Facebook an, und Facebook soll dann schauen, ob die Voraussetzungen einer Onlinedurchsuchung auch erfüllt sind."
Shownotes
NetzDG wird verschärft
Jurist Ulf Buermeyer: Strafverfolgung im Netz bleibt problematisch
vom 19. Februar 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Ulf Buermeyer, Jurist, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte