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Beim Arbeiten mal schnell eine private E-Mail schreiben oder die U-Bahn-Verbindung checken. Euer Arbeitgeber kann das alles protokollieren - per Keylogger-Programm. Aber darf er das auch? Nein, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden.

Ein Keylogger-Programm ist eine Software, mit der jede einzelne Tasteneingabe am Computer protokolliert werden kann. Damit können Arbeitgeber genau überprüfen, ob Angestellte eben auch private Dinge am Computer erledigen.

Das Gericht urteilt im Sinne des Arbeitnehmers

Beim heute (27.07.2017) entschiedenen Fall ging es um einen Webentwickler, der bei einer Firma in Nordrheinwestfalen gearbeitet hatte. Vor zwei Jahren war ihm gekündigt worden, weil die Firma einen Keylogger installiert und ihm dann fristlos gekündigt hatte. Gegen diese Kündigung hatte der Webentwickler geklagt.

Das Urteil ist nicht überraschend. Der Fall ist bereits durch mehrere Instanzen gegangen. Zuletzt hatte das Landesarbeitsgericht in Hamm ähnlich geurteilt, aber der Arbeitgeber war mehrmals in Revision
gegangen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sagt, dass ein solches Programm das alle Tastenbewegungen eines Arbeitnehmers aufzeichnet, massiv in die Persönlichkeitsrechte eingreift.

Tastenkontrolle unter sehr strengen Voraussetzungen

Solche Programme dürfen Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nutzen, sagt Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht:

  • Es muss um die Aufdeckung einer Straftat oder schweren Verfehlung gehen.
  • Der Einsatz des Programms muss verhältnismäßig sein. Das heißt, es gibt kein anderes Mittel zur Aufklärung, das weniger stark in die Rechte der Arbeitnehmer eingreift.

In dem aktuellen Verfahren wussten die Mitarbeiter von der Überwachung. Ihr Chef hatte ihnen vorab eine Einwilligung vorgelegt, doch war die nicht einwandfrei. Die Arbeitnehmer mussten nicht einwilligen, sondern hätten widersprechen müssen. "Schweigen bedeutet nicht unbedingt Einwilligung", sagt Kaumanns. Außerdem hätten die Angestellten vollständig informiert werden müssen, was ein Keylogging bedeutet und was mit den gesammelten Daten passiert.

Kann eine Einwilligung wirklich freiwillig sein?

Aber was wäre, wenn der Chef alles rechtlich einwandfrei gemacht hätte? Wäre dann eine Überwachung legal? Kaumanns hat hier Bedenken, denn am Arbeitsplatz spielen immer auch Machtverhältnisse ein wichtige Rolle.

Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht
"Im Arbeitsverhältnis gibt es immer den Streit, ist denn solch eine Einwilligung freiwillig. Denn hier besteht ein gewisses Machtverhältnis."

Dass es überhaupt eine wasserdichte Einwilligung geben könnte, das bezweifelt Kaumanns. Denn immerhin handelt es sich beim Keylogging um eine heimliche Überwachung und die Hürden dafür sind hoch.

Shownotes
Keylogging Software
Tastatur-Protokolle sind nicht erlaubt
vom 27. Juli 2017
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht