Sollte Cannabis ähnlich wie Alkohol am Steuer behandelt werden? Beim Verkehrsgerichtstag wird diskutiert, ob man den aktuell gültigen Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut auf drei Nanogramm THC erhöhen könnte.
"Ich kann noch Auto fahren, ich hab nur ein Bier getrunken" hört man oft auf Partys. "Ich kann noch Auto fahren, ich hab nur einen Joint geraucht" hört man dagegen eher weniger. Klar, ist ja auch nicht erlaubt – zumindest noch nicht. Doch das könnte sich ändern. Die Legalisierung von Cannabis steht im Koalitionsvertrag der Ampelregierung.
Kiffen und Straßenverkehr wird also immer mehr Thema – auch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Dort wird diskutiert, ob der Grenzwert von THC im Körper hochgesetzt wird, bei dem man noch Auto fahren darf. Beim Alkohol liegt die Promillegrenze bei 0,5. Bei Cannabis ist es 1 Nanogramm THC pro Mililiter Blut – was die kleinstmögliche nachweisbare Konzentration im Körper ist.
"Beim Alkohol liegt die Promillegrenze bei 0,5. Bei Cannabis ist es 1 Nanogramm THC pro Mililiter Blut – was die kleinstmögliche nachweisbare Konzentration im Körper ist."
International wird Cannabis immer häufiger legalisiert. Gleichzeitig haben Studien unter anderem aus den USA und Kanada in den letzten Jahren bestätigt, dass die Unfallgefahr durch Cannabis erhöht wird.
Hanfverband: "Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol"
Bei der geplanten Änderung geht es aber auch gar nicht darum, sich vor dem Fahren zuzudröhnen, hat Georg Wurth, der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, in einem Bundestags-Ausschuss betont. Sondern um die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol.
"Es geht nicht darum, dass Leute bekifft durch die Gegend fahren sollen. Aber es gibt für die Ungleichbehandlung kein Argument. Es gibt eine Erhöhung der Unfallgefahr durch Cannabis, aber die ist nicht größer als bei Alkohol."
Alkohol sei derzeit eine größere Gefährdung für den Straßenverkehr als Cannabis, so Wurth. Doch wer derzeit mit Cannabis im Auto erwischt wird, kriegt automatisch einen Eintrag ins Verkehrszentralregister – auch wenn die Person gar nicht am Steuer war. Für Georg Wurth ist das sehr schräg. Er findet, das wäre "genauso, als würde man Konsumenten, die aus dem Supermarkt kommen mit einer Flasche Bier oder Wein an die Führerscheinstelle melden".
Die Überlegung ist, den Grenzwert auf drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut zu erhöhen. Das Problem: Bei THC kann die Konzentration selbst von einem Nanogramm auch nachgewiesen werden, wenn die betroffene Person schon länger kein Cannabis konsumiert hat.
Abbau nicht so linear wie beim Alkohol
Wie gefährlich es genau ist, mit THC im Blut Auto zu fahren, ist schwer zu sagen – weil Cannabis bei Menschen sehr unterschiedliche Reaktionen auslösen kann. Der Abbau von Cannabis im Körper erfolgt nicht so linear wie beim Alkohol, betont Renate Zunft, leitende Ärztin des medizinisch-psychologischen Instituts beim TÜV Nord.
"Was man in den Studien gesehen hat: Wir haben keine eindeutige Zuordnung der Blutkonzentration zu den Wirkungen und Defiziten. Die Blutkonzentration sinkt langsam ab, aber die Wirkung bleibt noch."
Die Ärztin hält eine Gleichstellung von Alkohol und Cannabis daher für schwierig. Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum würde man den Grenzwert von einem Nanogramm erst etwa sechs bis zwölf Stunden nach Konsum unterschreiten, spätestens nach 24 Stunden. Das ist eine sehr lange Zeitspanne.
Bei Alkohol ist dagegen über den Promillewert klarer nachweisbar, ob die Person gerade leicht angetrunken ist. Oder betrunken. Oder nüchtern.
Legalisierung von Cannabis: Noch einige Hürden
Die Legalisierung von THC steht im Koalitionsvertrag, alle Regierungsparteien sind dafür. Passiert ist bisher allerdings noch nichts. Im Mai gab sich Justizminister Marco Buschmann noch sehr zuversichtlich und wollte die Legalisierung von Cannabis bis nächstes Jahr geregelt kriegen. Mittlerweile gibt es aber Zweifel an diesem Fahrplan, auch bei den Regierungsparteien.
Ein Grund dafür sind internationale Verträge. Mit den Vereinten Nationen hat Deutschland zum Beispiel noch ein völkerrechtliches Abkommen aus dem Jahr 1961. Es schreibt vor, dass Anbau und Besitz von Drogen verfolgt werden müssen. Der Vertrag ist aber offenbar erst 2024 kündbar. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Fragen, die geklärt werden müssen, etwa wie es mit dem Jugendschutz aussieht oder ob es eine Obergrenze für THC in Joints geben soll.