Mindestens ein Mal pro Woche konnten wir in den vergangenen Monaten ins Testzentrum gehen und einen Schnelltest machen lassen, und zwar gratis. Ab dem 30. Juni geht das für die meisten Menschen nicht mehr.

Bei einer deutschlandweiten Sieben-Tages-Inzidenz von rund 660 ist erst mal Schluss mit den kostenlosen Bürgertests für alle. Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung werden die kostenfreien Schnelltests bis auf Weiteres ab dem 30. Juni ausgesetzt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zwar, er wolle das Angebot weiterführen. Wegen der angespannten Haushaltslage ab Herbst könne sich der Bund die Kosten aber nicht mehr leisten. Die Schnelltests sollen die Bundesregierung durchschnittlich eine Milliarde Euro im Monat gekostet haben.

Das bedeutet: Ab sofort bezahlen wir den Corona-Schnelltest selbst, den geschultes Personal in einem Testzentrum durchführt.

Kostenloser Schnelltest in Ausnahmefällen

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für:

  • Corona-Infizierte, die sich freitesten möchten, um die Quarantäne zu beenden oder als offizieller Nachweis, dass sie negativ sind.
  • Diejenigen, die mit einer Person in einem Haushalt leben, die infiziert ist.
  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Schwangere in den ersten drei Monaten oder Menschen, die an Impfstoffstudien teilnehmen.
  • Pflegende Angehörige, Bewohner*innen und Besucher*innen in Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken.
  • Menschen mit Behinderung und ihre Betreuer*innen.
  • Kinder unter fünf Jahren.

Drei-Euro-Test

Zeigt die Corona-Warn-App eine rote Kachel an – warnt also vor einer Begegnung mit einer infizierten Person – soll der Schnelltest im Testzentrum drei Euro kosten. So einen Drei-Euro-Test sollen auch Menschen bekommen können, die eine Person aus einer Risikogruppe (Alter, Krankheit) treffen.

Und auch diejenigen, die zu einer größeren Veranstaltung gehen, die drinnen stattfindet, wie ein Konzert, eine Hochzeit oder ein Kinobesuch, können sich für drei Euro testen lassen. Das soll Superspreader-Events vermeiden. Dafür müssen sie im Testzentrum einen Nachweis vorzeigen. Das kann eine Konzertkarte sein, oder sie unterschreiben eine Selbstauskunft.

Bei Symptomen

Bemerkt jemand typische Corona-Symptome bei sich, soll sich die Person bei ihrem Arzt oder Ärztin melden. Sie können einen PCR-Test veranlassen, der über die Krankenkasse abgerechnet wird. Ob der PCR-Test gemacht wird, entscheidet aber die behandelnde Ärztin.

Ist der Schnelltest oder auch ein Selbsttest positiv, sollen wir weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben.

Selbsttest geht immer

Für alle, die weder Anspruch auf einen Gratistest oder Drei-Euro-Test haben, macht ein Selbsttest für zu Hause weiter Sinn. Die Liste des Paul-Ehrlich-Institus gibt weiterhin an, wie zuverlässig Selbsttests eine Coronavirus-Infektion erkennen, die wir beispielsweise in der Drogerie oder Apotheke kaufen können.

Grundsätzlich gilt hier: Sollte neben einem roten Streifen am C auch ein roter Streifen bei T auftauchen, ist es egal, wie zart oder kräftig diese Linie ist. Ein Strich bei T heißt immer, der Selbsttest ist positiv.

Shownotes
Coronavirus
Kostenlose Bürgertests: Wer noch Anspruch darauf hat
vom 30. Juni 2022
Moderatorin: 
Jenni Gärtner
Gesprächspartnerin: 
Julia Polke, Deutschlandfunk Nova