Wir sind krank, würden gerne im Bett liegen bleiben und müssen dann noch in die Arztpraxis für die Krankschreibung – das kann stressen. In manchen Fällen können wir uns auch per Videochat krankschreiben lassen.
Wenn wir an Covid-19 erkrankt sind, reicht ein Anruf in unserer Hausarztpraxis und wir können uns für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Vor Ort müssen wir also nicht dafür erscheinen. Diese Sonderregelung gilt noch bis Ende November 2022.
Videosprechstunde grundsätzlich möglich
Auch bei anderen Krankheiten können wir für die Krankschreibung zu Hause bleiben. Das ist möglich, wenn unsere behandelnde Ärztin beziehungsweise unser Arzt eine Videosprechstunde anbietet.
Damit die Krankschreibung gültig ist, ist es – anders als bei Corona – entscheidend, dass unsere Ärzt*innen uns tatsächlich sehen, darum läuft die Sprechstunde per Videoschalte ab, erklärt Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Eine Mail, chatten oder am Telefon sprechen gilt in diesem Fall nicht mehr, weil unserer Arbeitgeber*innen die Krankschreibung ansonsten nicht anerkennen müssen.
"Im Rahmen einer Videosprechstunde muss ein Arzt oder eine Ärztin den Patienten oder die Patienten ein Mal gesehen haben, um eine Krankschreibung auszustellen."
Die Ärzt*innen entscheiden auch, ob eine Online-Sprechstunde ausreicht oder wir doch in die Praxis kommen müssen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn wir starke Schmerzen haben und die behandelnde Person eine Blinddarmentzündung vermutet.
Grundsätzlich können wir mit Ärzt*innen aller Fachrichtungen per Video sprechen, die bei ihrer Arbeit einen direkten Kontakt mit ihren Patient*innen haben. Ausnahmen sind: Labormedizin, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie und Strahlentherapie.
Waren wir schon mal in der Praxis, können uns die Ärzt*innen in der Videosprechstunde für bis zu sieben Tage krankschreiben. Sind wir das erste Mal mit ihnen in Kontakt, sind bis zu drei Tage möglich. Brauchen wir eine Folgebescheinigung, müssen wir dafür in die Praxis kommen.
Wie die Videosprechstunde abläuft
Für die Videosprechstunde schickt uns die Arztpraxis einen Link zu und einen Einwahlcode. Damit kommen wir in ein Online-Wartezimmer und werden im Anschluss mit der Ärztin beziehungsweise dem Arzt verbunden. Die Sprechstunde läuft über einen zertifizierten Videodienstanbieter, der gewährleistet, dass alles Datenschutzrechtliche geregelt ist. Welcher das ist, legen die Ärzt*innen fest.
Für die Videosprechstunde können wir unser Smartphone, Tablet oder Computer benutzen. Wichtig ist eben, dass unser Endgerät mit einer Kamera und einem Mikro ausgestattet ist. Den Online-Besuch filmen oder aufzeichnen dürfen wir übrigens nicht. Darauf werden wir am Anfang in einer Einwilligung zur Videosprechstunde hingewiesen.
Die Videosprechstunde ist mittlerweile eine kassenärztliche Regelleistung. Das bedeutet: Der Online-Besuch wird wie eine Sprechstunde vor Ort über die Krankenkasse abgerechnet. Die Ärzt*innen sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Videosprechstunde anzubieten.
Per App die richtige Videosprechstunde finden
Es gibt auch einige Apps, die Ärtz*innen mit einer Videosprechstunde vermitteln: Zava, Teledoc, Teleclinic oder Fernarzt sind Beispiele. Sie zeigen dann an, wann welche Ärztin online für eine Sprechstunde verfügbar ist. Manchmal kann es allerdings eine gewisse Zeit dauern, bis wir mit der Person verbunden werden, die wir brauchen. Ärzt*innen aus allen Fachbereichen sind nicht an jedem Tag zu jeder Uhrzeit für eine Videosprechstunde verfügbar.
Die Apps berechnen für ihren Service in der Regel eine Gebühr, teilweise bieten sie verschiedene Tarife oder sogar einen Aboservice an. Das ist zum Beispiel für Menschen gedacht, die neben der Krankschreibung auch ein Rezept brauchen. Das Geld für die Gebühr können wir uns in manchen Fällen von der Krankenkasse erstatteten lassen, aber nicht immer. Darüber sollten wir uns vorher also informieren.