Wer krank ist, kann sich auch per App krankschreiben lassen. Mehrere Anbieter vermitteln Ärzte, die Videosprechstunden anbieten. Sie dürfen uns aber nicht so lange krankschreiben wie unser Hausarzt am Telefon.
Viele Menschen sind gerade krank. Die Grippewelle ist laut Robert Koch-Institut inzwischen da. Corona und Erkältungen kommen noch hinzu. Seit Dezember müssen wir uns für die Krankschreibung nicht mehr in jedem Fall in die Arztpraxis schleppen, sondern können das wieder am Telefon erledigen, sofern uns der Hausarzt kennt. Was weniger bekannt ist: Per App ist die Krankschreibung auch möglich.
Für die digitale Sprechstunde gibt es schon seit mehreren Jahren verschiedene Anbieter wie Teleclinic, Doctolib oder Doktor.de. Sie funktionieren alle ähnlich: Wir geben an, was wir haben oder nach welcher Fachrichtung wir suchen und werden im Anschluss per Videocall mit den entsprechenden Ärzt*innen verbunden.
Krankschreibung für drei Tage
Sie können eine Krankschreibung für bis zu drei Tage ausstellen. Wem es danach weiter nicht gut geht, muss eine Arztpraxis aufsuchen und sich dort behandeln lassen.
Auch wer häufig krank ist oder einen schweren beziehungsweise ungewöhnlichen Krankheitsverlauf hat, der sollte sich grundsätzlich bei Ärzt*innen vor Ort untersuchen lassen statt per Videosprechstunde, sagt Medizinjournalistin Christina Sartori. Bei manchen Erkrankungen – wie bei einer klassischen Erkältung – kann die digitale Sprechstunde jedoch praktisch sein, sie hat aber auch Grenzen.
"In manchen Fällen ist die Videosprechstunde praktisch – aber sie hat eben Grenzen."
Was auch anders ist als beim Praxisbesuch: Manche der Anbieter berechnen eine Gebühr, eine sogenannte Leistungspauschale. Das können beispielsweise fünf Euro pro Sprechstunde sein. Über die Kosten sollte man sich vorher also informieren.
Ähnlich ist es, wenn die Ärzt*innen den Patient*innen während des Videocalls ein Rezept ausstellen, also Medikamente verschreiben. Bis Ende 2023 haben viele der Anbieter nur Privatrezepte angeboten. Die Patient*innen mussten also selbst die Kosten tragen. Mit dem elektronischen Rezept, das es seit Anfang des Jahres gibt, sollten gesetzlich Versicherte aber auch über die App Rezepte erhalten, bei der die Krankenkasse für die Kosten aufkommt.
Datenschutz in der Kritik
Datenschützer*innen weisen zusätzlich auf Sicherheitslücken hin. Dabei geht es weniger um die Videosprechstunde selbst, die muss über Plattformen laufen, die bestimmte Datenschutzbedingungen erfüllen wie eine gute Verschlüsselung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert allerdings, dass die Schritte vor der Videosprechstunde teilweise noch nicht ganz zufriedenstellen sind, was den Datenschutz betrifft. Nach welcher Ärztin gesucht wird zum Beispiel oder welche Beschwerden man hat – diese Daten sind bisher nicht überall besonders geschützt. Manche Anbieter erlauben auch Tracking. Dadurch erhalten Drittfirmen die Daten der Patient*innen etwa für Marketingzwecke. Wer das nicht möchte, muss sich vorher die Datenschutzerklärung der Anbieter genau durchlesen.