Flow Machines heißt die Software und sie schreibt Songs, die klingen wie die Beatles. Das Programm wurde mit den Welthits der Fab Four gefüttert. Was noch nicht ganz klar ist: wer die Kohle einstecken darf, wenn ein Hit entsteht.
Am Anfang wird die Maschine gefüttert. Die Datenbank muss gefüllt werden, damit die künstliche Intelligenz mithilfe dieser Informationen neue Musik komponieren kann. Forscher aus Paris haben Flow Machines beispielsweise die Lieder von den Beatles vorgespielt.
"Bei künstlicher Intelligenz sind zahlreiche Urheber am Werk. Da wird es schwierig, auseinander zu dröseln und die Rechte zu klären."
Wir können aber auch beliebige Töne und Rhythmen vorgeben, die das Programm bei Musikkompositionen nutzen soll. Bisher ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, wer die Rechte an den entstandenen Werken besitzt. Zum einen sind da die Künstler, in diesem Fall die Beatles, die das Programm inspiriert hat.
Zum anderen gibt es da noch den Nutzer der Software, sowie den Programmierer. Je nach Komposition können sie jeweils einen unterschiedlich großen Einfluss auf das Lied haben, das entsteht. Und somit möglicherweise auch einen Anspruch auf die Rechte an den entstanden Werken haben.
"Beim Urheberrecht muss es sich immer um die geistige Schöpfung eines Menschen handeln. Insofern ist es gut, dass Computer im Moment noch keine Urheber sein können."
Für Reinhard Karger vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz ist ganz klar, woran Rechtswissenschaftler noch herumtüfteln. Er sagt, sobald ein Nutzer eine Software bedient, ist er für deren Output verantwortlich. Reinhard Karger vergleicht es mit der Textverarbeitungssoftware Word. Die Rechte an den Texten, die ich als Autor schreibe, liegen bei mir und genau das Gleiche müsste für die Nutzung von Flow Machines gelten.
"Wenn der Nutzer der Software einen kreativen Anteil hat, dann hat der Bedienende die Musik auch geschaffen. Muss er nur einen Knopf drücken, dann hat der Programmierer die Rechte an der Musik."
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