Die Politikerin Petra Hinz erfindet sich einen Lebenslauf mit Abitur und Jurastudium. Moralisch ist das ziemlich daneben. Aber ist das nun auch rechtlich ein Problem?
Die Anwälte von Petra Hinz haben es mitgeteilt: das Studium, ihr Abitur, ihre Arbeit als Juristin, alles frei erfunden. In der Erklärung heißt es: "Sie bittet ihre Wegbegleiter, ihre Mitarbeiter, ihre Freunde und Familie, all die Menschen, die ihr vertraut haben, und auch die allgemeine Öffentlichkeit von ganzem Herzen um Entschuldigung." Warum sie im Lebenslauf gelogen hat, könne sie heute nicht mehr nachvollziehen.
Die meisten Punkte in einem Lebenslauf sind kein juristisches Problem, erklärt der Anwalt und Blogger Udo Vetter. Wenn ihr zum Beispiel im Lebenslauf ein Praktikum erfindet, dann ist das für die Justiz erstmal genauso irrelevant, wie wenn ihr euch als Friseur oder Redakteur ausgebt. Das sind alles nicht geschützte Berufsbezeichnungen. "Es gibt aber auch knallharte Probleme", erklärt Vetter. "Das betrifft vor allem akademische Grade." Ersponnene Doktortitel und Staatsexamen gehen nicht.
Kein Grund für Mogeleien
Das bedeutet aber nicht, dass ihr euch nun 27 Praktika in den Lebenslauf spinnen solltet. "Wer sich mit solchen falschen Angaben einen Arbeitsplatz erschleicht, kann man gekündigt werden", sagt Udo Vetter. "Bei solchen Falschangaben hängt der Job am seidenen Faden."
"Für Petra Hinz wird es sicherlich mit einer Wiederwahl, beziehgungsweise mit einer Wiederaufstellung für die nächste Bundestagswahl eher schlecht bestellt sein."
Die SPD-Politikerin Petra Hinz kann als gewählte Volksvertreterin nicht vom Bundestag einfach vor die Tür gesetzt werden. "Aber strafrechtlich gesehen kann ihre Anmaßung eines akademischen Titels zu einem Ermittlungsverfahren führen", sagt Vetter. Ein solches Delikt wird nicht extrem hart bestraft. Udo Vetter sagt, es gebe eher eine geringe Geldstrafe und maximal ein Jahr Gefängnis.