Wenn es um Lebensmittelwarnungen und Rückrufe geht, meiden Unternehmen soziale Netzwerke. Das sei ein Problem, kritisiert Foodwatch. Der Verein engagiert sich für Verbraucherrechte.

In jüngster Vergangenheit gab es bereits mehrere Warnungen vor Lebensmitteln, die krank machen können. Zum Beispiel die Wilke-Wurst, die mit Keimen belastet war. In einem Cheddarkäse sollen Glassplitter gewesen sein und aktuell gibt es eine Warnung, dass in Frikadellen der Eigenmarke von Rewe Listerien gefunden wurden. Oft verläuft eine Listeriose harmlos. Listerien können aber auch Fieber und Durchfälle verursachen. Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann das gefährlich werden. Außerdem kann eine nicht bemerkte Listeriose bei Schwangeren fatale Folgen für das ungeborene Kind haben.

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Werden solche Erreger in Lebensmitteln gefunden, werden die Produkte aus dem Vertrieb genommen, die beteiligten Firmen genauer untersucht und Kundinnen und Kunden in aller Regel gewarnt. Wer bereits ein solches Produkt gekauft hat, kann es im jeweiligen Supermarkt zurückgeben. Damit möglichst viele Menschen von solchen Rückrufaktionen erfahren, werden Warnungen an der Kasse oder den Verkaufsregalen angebracht, auch die Medien berichten. Außerdem veröffentlicht die Seite lebensmittelwarnung.de solche Informationen und Rückrufaktionen. Im Fall der mit Listerien kontaminierten Rewe-Frikadellen habe das Unternehmen aber nicht alle Möglichkeiten ausreichend genutzt, um Kundinnen und Kunden zu warnen, sagt Sarah Häuser von Foodwatch.

"Rewe hätte vor allem auch über seine kompletten Social Media Kanäle warnen müssen. Denn da erreicht das Unternehmen etwa 1,3 Millionen Menschen."
Sarah Häuser, Foodwatch

Über Twitter, Facebook und Instagram zum Beispiel waren keine Warnungen oder Hinweise zum Fall zu finden. Und das sei ein großes Problem, sagt Sarah Häuser. Damit ist Rewe allerdings nicht alleine. Auch andere Handelsketten sind sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Menschen vor unsicheren Lebensmitteln zu warnen. Social-Media-Kanäle und Newsletter würden lieber für Werbung und Marketingaktionen genutzt.

Rechtliche Grundlage ist schwammig

Rechtlich gesehen gibt es nur sehr wenige Vorgaben, wie in solchen Fällen Kunden gewarnt werden müssen. Weil bei Rewe eine Eigenmarke betroffen war, ist das Unternehmen in der Pflicht, vor dem kontaminierten Lebensmittel zu warnen. Aber wie genau diese Warnung vorgenommen wird, ist dem Unternehmen selbst überlassen. Dazu gibt es keine Regelung.

Sind Marken anderer Unternehmen betroffen, besteht seitens der Handelsketten keine Pflicht zu warnen. Die liegt dann ausschließlich bei den Herstellern der Produkte. Foodwatch fordert, dass auch hier die Handelsketten in die Pflicht genommen werden müssten.

"Unsere Forderung wäre: Die Handelsketten sollten nicht nur vor Produkten warnen, die sie selbst hergestellt haben, sondern vor allen Produkten in ihrem Sortiment, die von einem Rückruf betroffen sind."
Sarah Häuser, Foodwatch

Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behörden, die den Rückruf überwachen, geben sich häufig mit einem recht schmalen Programm zufrieden, sagt Sarah Häuser von Foodwatch. Da reicht zum Beispiel das Versenden einer Pressemitteilung. Die würden aber in den seltensten Fällen groß aufgegriffen. Im Schnitt gebe es jede Woche drei bis vier Lebensmittelwarnungen. Aber nur, wenn große Marken betroffen sind, finden die Mitteilungen dazu auch den Weg in die Medien.

Shownotes
Foodwatch-Kritik
Lebensmittelwarnungen: Unternehmen meiden soziale Netzwerke
vom 06. November 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Sarah Häuser, Foodwatch.org