Wer Drogen verkauft und dabei erwischt wird, muss mit fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe rechnen. Nicht aber, wenn man mit legalen Rauschmitteln handelt.

Legal Highs - wie sie in der Szene genannt werden - sind legale Rauschmittel. Sie werden oft in Form von Badesalzen, Lufterfrischern und Pflanzendüngern verkauft. Kürzlich ist der Besitzer eines Headshops, der solch eine Substanz verkauft hat, zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte mit einer Kräutermischung gehandelt, die aufputschend wirkt.

"Wie alle Aufputschmittel können sie eine Reihe von negativen Effekten bewirken: weit verbreitet ist Herzrasen, aber auch zu Psychosen und Komafällen kommt es immer mal wieder."
Michael Pütz, Toxikologe beim Bundeskriminalamt

Seine Kundschaft rauchte diesen Mix gerne mal als Marihuana-Ersatz. Die enthaltenen Substanzen sind jedoch legal. Der Verurteilte legt Berufung ein. Erst landete die Angelegenheit beim Bundesgerichtshof und wurde dann dem Europäische Gerichtshof vorgelegt - denn es gibt noch keine EU-weit gültigen Vorschriften dazu. Die Entscheidung der Richter: Es liegt keine Straftat vor.

"Ein Konsument von diesen Produkten macht sich auch ein Stück weit zum Versuchskaninchen. Er testet etwas, was Leute sich ausgedacht haben, die definitiv keine Ärzte oder Pharmakologen sind."
Michael Pütz, Toxikologe beim Bundeskriminalamt

Das Problem: Der Gesetzgeber reagiert erst Jahre, nachdem der Stoff schon zu haben ist. Die EU hat vor ein paar Tagen vier solcher Legal Highs verboten, die ähnlich wirken wie LSD oder Heroin. Die EU-Staaten haben nun ein Jahr Zeit, das Verbot umzusetzen. Die Bundesregierung versucht seit drei Jahren, einen neuen Straftatbestand in das Betäubungsmittelgesetz einführen, um alle Legal Highs zu erfassen.

Shownotes
Legal Highs
Ganz legal berauscht
vom 30. September 2014
Moderation: 
Ralph Günther
Wissensgespräch: 
Sebastian D öring