Rentenversicherung, Vorsorge, Versicherungskonto – auch wenn es abschreckend klingt, sollten wir uns lieber früher als später damit beschäftigen. Deswegen: Rentenversicherungskonto checken und gegebenenfalls Unterlagen jetzt schon zusammensuchen.

Wer nach der Schule sofort eine Berufsausbildung angefangen hat, zahlt seitdem in die Rentenversicherung ein und muss sich darüber erstmal keine Sorgen machen. Für alle die studieren, ihr Abi machen oder im Ausland unterwegs sind, lohnt es sich, das eigene Rentenversicherungskonto zu überprüfen. Denn jede Form der Ausbildung, die über die Pflicht-Schulzeit hinausgeht, können wir uns als Wartezeit anrechnen lassen

Früher in Rente gehen

Mehr Rente kriegen wir dafür zwar nicht, aber diese Jahre werden als Versicherungsjahre angerechnet. Das ist vor allem dann wichtig, wenn wir früher in Rente gehen wollen, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Krissy Mockenhaupt. Denn alle nach 1964 Geborenen, müssen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, wenn sie keine Einbußen bei der Rente haben wollen. Wer aber vorher schon 45 Jahre rentenversichert war, kann bereits mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

"Einen richtigen Rentenanspruch hat eine Person erst, wenn sie 35 Jahre lang rentenversichert war. Deswegen ist es wichtig, sich auch Ausbildungsjahre als Wartezeit anrechnen zu lassen."
Krissy Mockenhaupt, Deutschlandfunk Nova

Um herauszufinden, um welche Jahre es sich handelt und ob wir dafür eventuell noch fehlende Unterlagen einreichen müssen, ist es wichtig, das eigene Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu überprüfen. Dafür einfach bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden und eine Kontenklärung beantragen.

Darin wird deutlich, welche Unterlagen fehlen, um bestimmte Jahre als Wartezeit anrechnen zu lassen: Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis von der Uni oder auch Unterlagen, die eine Weiterbildung an einer Fachschule beglaubigen. Die Zeit an einer Fachschule lohnt sich doppelt: Sie wird nicht nur als Wartezeit angerechnet, sondern wirkt sich sogar rentensteigernd aus. Zur Wartezeit zählen übrigens auch längere Krankheitsausfälle und Arbeitslosigkeit.

"Je älter wir werden, desto öfter ziehen wir um, ändern Studium, Wohn-und Arbeitsort und dann bleiben Unterlagen schnell mal auf der Strecke. Dann wird es immer schwieriger, solche Zeiten noch nachzuweisen."
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung Bund

Dabei gilt: Je früher wir uns darum kümmern, desto besser. Zwar werden viele Unterlagen für viele Jahre von einigen Ämtern, wie etwa dem Landesschulamt, aufgehoben, das gilt aber nicht für alles. Gerade für Krankheitsausfälle und Arbeitslosigkeit kann es sein, dass die zuständigen Ämter die Unterlagen nur fünf bis zehn Jahre aufbewahren.

Wer dann tatsächlich später gewisse Unterlagen nicht mehr auftreiben kann, hat Pech gehabt. Deswegen empfiehlt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung sich sobald wie möglich darum zu kümmern, wenn alle Unterlagen noch griffbereit sind.

Im Ausland freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen

Auslandsaufenthalte können auch als Wartezeit angerechnet werden. Allerdings kommt es darauf an, was wir dort gemacht haben: Sind wir dort zur Schule oder zur Uni gegangen, zählt das gleichwertig wie in Deutschland. Wer im Ausland arbeitet, zahlt zwar nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, als Wartezeit gilt diese Zeit aber trotzdem.

Es könnten aber Rentenansprüche im jeweiligen Land gelten. Wichtig wird das vor allem, wenn wir über eine lange Zeit im Ausland arbeiten. Ausgenommen sind also etwa ein paar Monate "Work and Travel". Wer nur reist ohne im Ausland zu arbeiten, hat keine Rentenansprüche und zahlt auch nicht automatisch in die Rentenversicherung ein. Unsere Reporterin empfiehlt, während einer solchen Zeit freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, um Wartezeit zu sammeln. Den Betrag können wir dabei selbst bestimmen.

Shownotes
Rentenversicherung
How to Rente checken
vom 19. September 2022
Moderation: 
Jenni Gärtner
Gesprächspartnerin: 
Krissy Mockenhaupt, Deutschlandfunk Nova