In NRW sollen höhere Strafen für Personen gelten, die trotz Maskenpflicht in Bussen und Bahnen keinen Mundschutz tragen. Andere Bundesländer ziehen nach: Auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen die Strafen für Missachten der Maskenpflicht erhöhen.

Wer ohne Maske in einem öffentlichen Verkehrsmittel erwischt wird, soll ab dem 12. August 2020 in NRW direkt ein Bußgeld von 150 Euro bezahlen und an der nächsten Haltestelle aussteigen. So sieht es der Vorstoß des Verkehrsministers Hendrik Wüst vor.

"Diese Maßnahme soll der bereits formulierten Erwartungshaltung, dass sich jeder an die Maskenpflicht zu halten hat, einen konkreten Unterbau geben und die Durchsetzung erleichtern."
Moritz Küpper, Dlf-Korrespondent in NRW

Masken waren in öffentlichen Verkehrsmitteln auch vorher schon Pflicht. Doch mit der neuen Regelung, soll diese Vorgabe weiter konkretisiert werden, sagt unser Dlf-Korrespondent in NRW Moritz Küpper.

Personal erteilt Bußgeld

Für die Durchsetzung und Einforderung des Bußgeldes soll das jeweilige Personal des öffentlichen Verkehrsmittels verantwortlich sein. In Zügen etwa werden künftig Schaffnerinnen und Schaffner das Bußgeld einfordern – so wie es auch bei Menschen, die schwarzfahren der Fall ist, oder wenn verbotenerweise Alkohol getrunken wird. Sollte die Person sich weigern, das Bußgeld zu zahlen, schaltet sich das Ordnungsamt und die Polizei mit ein, erklärt Moritz Küpper.

Zuständigkeiten hängen von Fahrgebiet ab

In Städten und auf dem Land ist dann jeweils die Landespolizei oder die Polizei vor Ort mit Hilfe des Ordnungsamtes zuständig – je nachdem, wie weit der Vorfall geht und wer in der Nähe ist. Bei Fahrten in überregionalen Zügen ist das dann Sache der Bundespolizei, erklärt Moritz Küpper. In privaten Zügen gelten dieselben Zuständigkeiten.

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Shownotes
Corona-Regeln in Bus und Bahn
Das erwartet euch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht
vom 06. August 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Moritz Küpper, DlF-Korrespondent in NRW