Das Bundesverfassungsgericht hat die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes als verfassungswidrig eingestuft. Strafrechtler und Lawblogger Udo Vetter erklärt, was das für die Pressefreiheit bedeutet.

Am Dienstag (19.05.2020) hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das BND-Gesetz in der aktuellen Version verfassungswidrig sei. Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat das Urteil zusammen mit mehreren ausländischen Journalisten erstritten. Erstmals wird die Bundesregierung rechtlich verpflichtet, die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten vor Massenüberwachung gesetzlich zu schützen.

Urteil zum BND-Gesetz: "Meilenstein für die Pressefreiheit"

Es wird verboten sein, ausländische Medienschaffende wie bisher nach Belieben zu überwachen. Und auch die Weitergabe von Recherche-Ergebnissen an ausländische Geheimdienste wird künftig an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen bezeichnet das Urteil als Meilenstein für die Pressefreiheit – es eröffne "einen Spielraum, um Quellenschutz im digitalen Zeitalter neu zu denken".

"Wir fordern, dass bei der nun fälligen Reform der Schutz journalistischer Kommunikation im BND-Gesetz verankert wird. Karlsruhe ist hier deutlich geworden. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung diese hohen Standards aus dem Urteil nun ins Gesetz übernimmt."
Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen

Doch was bedeutet das Urteil für die Pressefreiheit und die Massenüberwachung digitaler Kommunikation konkret? Das erklärt Udo Vetter, Strafrechtler und Betreiber des Lawblog.de in dieser Ausgabe Eine Stunde Was mit Medien.

Job-Newsletter für Nachwuchs im Journalismus

Außerdem: Wie können junge Journalisten und Journalistinnen den Einstieg in die Medien schaffen? Journalist Oskar Vitlif hat immer einen Ort gefehlt, an dem passende Jobs für Berufseinsteiger gesammelt werden. Das will er mit seinem neuen Job-Newsletter ändern. Wir stellen das Projekt vor.

Medien-Start-up gegen Filterblasen

Und: Das deutsche Medien-Start-up The Buzzard ist in dieser Woche gestartet. Das Start-up möchte mit seinem Nachrichten-Angebot Filterblasen zum Platzen bringen. Im November haben wir über die Crowdfunding-Phase berichtet und hören jetzt bei Gründer Dario Nassal nach, wie es bis zum Start in dieser Woche weiterging und wie The Buzzard zwischendrin in einen großen Shitstorm geriet.

"Eine Stunde Was mit Medien" gibt es auch als Podcast. Abonniert die Sendung via iTunes oder RSS-Feed. Auch nach der Sendung könnt ihr mit uns direkt und mit unseren Moderatoren Daniel Fiene und Herr Pähler über Twitter kommunizieren. Ein Protokoll der Sendung gibt es auch per Newsletter.

Shownotes
Bundesverfassungsgericht zu Massenüberwachung
BND muss Pressefreiheit stärker respektieren
vom 21. Mai 2020
Moderation: 
Daniel Fiene und Herr Pähler