Die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. Doch nur, wer aktiv wird, profitiert davon. Das machen jedoch die wenigsten, sagt die Forschung. Wie ihr herausfinden könnt, ob die Mietpreisbremse für euch gilt – und wie ihr sie nutzen könnt.
Sie wurde 2015 ins Leben gerufen und war schon damals nicht unumstritten. Dennoch war die Mietpreisbremse der gesetzliche Versuch, steigenden Mietpreisen entgegenzuwirken. Unter der neuen schwarz-roten Regierung soll sie zunächst bis 2029 beibehalten werden. An der Umsetzung gibt es allerdings seit langem Kritik: Denn für die Anwendung der Mietpreisbremse sind weder die Vermieter*innen noch die Städte oder Gemeinden verantwortlich – sondern die Mieter*innen selbst.
Trotz Gesetz: Mietpreisbremse findet kaum Anwendung
Doch das weiß kaum jemand, sagt Felicitas Sommer von der TU München. Sie forscht zum sozialen und umweltfreundlichen Wohnen und hat Menschen in München zur Mietpreisbremse befragt. Eines ihrer Forschungsergebnisse lautet: 13 bis 38 Prozent der Teilnehmenden könnten die Mietpreisbremse ziehen. Erfolgreich damit seien aber nur zwei Prozent gewesen.
"Das Überraschendste für uns war, dass die allermeisten gar nichts von der Mietpreisbremse wissen."
Zuerst müsse es also darum gehen, dass die Mietpreisbremse bekannter wird, schlussfolgert Felicitas Sommer. Sie sieht Städte und Gemeinden, bei denen die Mietpreisbremse gilt (das tut sie nämlich nicht überall), in der Pflicht, Neueinziehende darüber zu informieren.
Städte und Gemeinden haben keine Infopflicht
Im zweiten Schritt gehe es darum, konkret zu veranlassen, dass die Mietpreisbremse auch angewendet wird. Das ist allerdings alles andere als unkompliziert. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Johannes Döbbelt hat zusammengestellt, welche Informationen wir benötigen:
- herausfinden, ob die Mietpreisbremse in unserer Stadt/Gemeinde gilt
- ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln – mithilfe des Mietspiegels, den Städte meistens online zur Verfügung stellen: Welche Miete pro Quadratmeter wird für welche Lage innerhalb der Stadt und/oder für welches Baujahr des Hauses bezahlt?
- den herausgefundenen Vergleichswert mit der eigenen Kaltmiete pro Quadratmeter vergleichen
"Unsere Kaltmiete darf maximal zehn Prozent über der von uns errechneten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen."
"Unsere Kaltmiete darf maximal zehn Prozent über der von uns errechneten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen", sagt Johannes Döbbelt. "Wenn wir mehr zahlen, könnte die Mietpreisbremse gelten." Problem: Je nach Stadt können unterschiedliche Detailregelungen gelten, zum Beispiel, wann das Bad renoviert wurde, ob es einen Fahrstuhl im Haus gibt oder wann das Haus erbaut wurde.
Laut dem Verbraucherportal Finanztip und der Stiftung Warentest gibt es einige gute Möglichkeiten, um das Anliegen Mietpreisbremse nicht alleine angehen zu müssen: Unterstützung bei der Berechnung und Einforderung bieten etwa der Mieterschutzbund und diverse Mietervereine an. Es gibt auch Dienstleister wie Conny – dort fällt eine Provision an, wenn die Mietpreisbremse erfolgreich durchgesetzt wurde.
Mietende sind häufig auf sich allein gestellt
Tatsächlich haben viele Mieter*innen Angst, die Umsetzung der Mietpreisbremse allein beim Vermieter oder der Vermieterin einzufordern. Und das nicht zu Unrecht, berichtet Felicitas Sommer. "Sehr viele Studienteilnehmende haben berichtet, dass sie von Vermietern beschimpft oder sogar bedroht wurden, als sie versuchten, die Mietpreisbremse zu ziehen."
"Das Machtverhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird in dem Gesetz zur Mietpreisbremse einfach ignoriert."
Felicitas Sommer sieht es als großes Problem an, dass die Mieter*innen häufig auf sich alleine gestellt sind, wenn es um die Mietpreisbremse geht. Der Staat müsste Mieter*innen stärker schützen, weil das ohnehin schon bestehende Machtverhältnis zwischen Mieter*in und Vermieter*in durch den knappen Wohnraum noch größer werde. Das habe zufolge, dass Mieter*innen regelrecht in Zwangslagen geraten, so die Wissenschaftlerin.
"Mieter, Mietervereine und Gewerkschaften müssen sich zusammentun. Denn als einzelne Person fühlt man sich tatsächlich oft hilflos."
Allerdings macht die Politik momentan keine Anstalten, etwas Grundlegendes zu verändern, so Felicitas Sommers Beobachtung.
Deshalb appelliert sie an Mieter*innen, sich zusammenzutun und gemeinsam aktiv zu werden. Auch ein "Mietpreisbremse-Tag" wäre ihrer Ansicht nach sinnvoll. So könnten Betroffene wichtige Infos von anderen Mieter*innen bekommen, die bei der Mietpreisbremse erfolgreich waren. Die Menschen würden Mut bekommen, das einzufordern, was ihnen rechtlich zusteht.
Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de