Heute verabschiedet die Bundesregierung das Gesetz zur Mietpreisbremse: In Zukunft muss der Vermieter die Maklerprovision bezahlen. Außerdem dürfen neue Mieten für eine Wohnung nicht um mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Das alles gilt aber erst, wenn das Gesetz endgültig verabschiedet ist. Dafür muss es noch durch den Bundesrat. Jetzt bleibt die Frage: Können Mieter, die gerade umziehen, auch später noch Geld zurückfordern, wenn das Gesetz erst einmal in Kraft ist? Nein, sagt Jürgen Becher vom Mieterverein Köln, Mieter können die Maklergebühr nicht zurückfordern, wenn das Gesetz in Kraft tritt. "Gesetze gelten immer nur ab in Kraft treten, eine Rückwirkung gibt es nicht."

Erst muss das Gesetz in Kraft treten

Das gleiche gilt übrigens für die Miete. Wer feststellt, seine Miete liegt mehr als 10 Prozent über der marktüblichen Vergleichsmiete, der kann das nicht rückwirkend ändern - solange das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.

Der Vermieter hat es in der Hand

Jürgen Becher warnt davor, dass Vermieter und Makler auch nach in Kraft treten des Gesetzes noch Provision oder überhöhte Abstandszahlungen vom Mieter verlangen könnten. "Sie können diese Zahlung verweigern, aber damit gehen sie das Risiko ein, dass er nicht ihnen sondern einer anderen Person die Wohnung vermietet."

"Ich würde in diesem Fall auch erstmal gucken, dass ich den Mietvertrag unter Dach und Fach habe - gerade in den Gebieten, in denen Wohnraum knapp ist."
Jürgen Becher, Pressesprecher Mieterverein Köln
Shownotes
Gesetz zur Mietpreisbremse
Was Mieter wissen sollten
vom 05. März 2015
Moderatorin: 
Marlis Schaum
Gesprächspartner: 
Jürgen Becher, Mieterverein Köln