Fliesen streichen, Parkett verlegen, Wände versetzen – Renovieren liegt im Trend. Aber was, wenn wir nur zur Miete wohnen? Welche DIY-Projekte können wir angehen, und wann flippt der Vermieter aus?
Morija ist im Renovier-Fieber. Sie zeigt ihren über 100.000 Followerinnen und Followern auf Instagram, wie sie ihre Kölner Mietwohnung verschönert. Eines ihrer Projekte: ihr Badezimmer.
"Das ist so ein richtig kleines, typisches Kölner Bad – ohne Fenster, ohne alles. Und ich dachte mir: Okay, hier werde ich nicht glücklich", erzählt Morija. Deshalb hat sie ihr Bad mit dunkelgrünen Klebefliesen und einer Dschungel-Tapete aufgehübscht.
"Wenn das Bad schon so mini und dunkel und alles ist, dann könnte man vielleicht ganz cool so einen Retro-Bar-Vibe draus machen."
Morija hat auch schon ihre Küche umgestaltet und an eine Wand im Schlafzimmer einen Himmel mit Wolkenmuster gemalt. Allerdings: Sie wohnt zur Miete. Darf sie das? Wo sind unserer Kreativität Grenzen gesetzt?
Was dürfen wir in unserer Mietwohnung verändern?
Prinzipiell dürfen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung alles verändern, was auch ein Eigentümer darf, erklärt Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbunds. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Mieter in seiner Wohnung genauso geschützt ist wie ein Eigentümer.
"Ein Mieter darf die Wohnung nutzen, wie er möchte. Und er darf sie auch verändern, wie er möchte."
Wer zur Miete wohnt, darf beispielsweise die Wände streichen, tapezieren oder Teppichboden verlegen. Auf eine Sache sollten Mieterinnen und Mieter allerdings achten: Die Wohnung sollte beim Auszug in dem Zustand übergeben werden, in dem sie übernommen wurde.
No-Go: Grundriss verändern
Es gibt natürlich auch Dinge, die in einer Mietwohnung nicht erlaubt sind. Dazu gehört zum Beispiel, eine Wand durchzubohren oder den Grundriss zu verändern, sagt Jutta Hartmann: "Das sollte man tunlichst nicht tun, weil man dann eventuell auch Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein könnte. Dafür braucht man immer die Erlaubnis des Vermieters."
Morija hat ihre Vermieter gefragt, ob sie die Fliesen in ihrer Wohnung streichen darf. Die wollten das nicht. Deshalb hat sie stattdessen Klebefliesen verwendet. Generell darf man Fliesen streichen, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anne Speckmann. Allerdings nur in Absprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter.
"Streicht man die Fliesen ohne Absprache und am Ende geht die Farbe nicht ganz ab, dann kann der Vermieter einen Teil der Kaution behalten."
Annes Tipp: Sprecht spricht mit eurem Vermieter oder eurer Vermieterin alles schriftlich ab. Zum Beispiel, ob ein Boden, den man reinlegt, bei Auszug drinbleiben darf. "Wenn es richtig gut für dich läuft, dann ersetzt der Vermieter sogar die Kosten, wenn sich durch den Boden zum Beispiel der Wert der Wohnung erhöht." Das müssen Vermieter*innen allerdings nicht machen, ergänzt sie.
Wohnqualität ist Lebensqualität
Für Morija ist Wohnen ein Hobby und eine Leidenschaft: "Also selbst wenn ich morgen ausziehen müsste, würde ich es jederzeit wieder so machen. Mir gehört zwar nicht die Wohnung, aber mir gehört dieses Gefühl und die Lebensqualität, die es mir bringt, so zu wohnen."
