Mit illegalen Filmen und Musik im Netz könnte es bald vorbei sein. Ein neues Urteil hat den Weg für Netzsperren geebnet - bevor es ernst wird für alle Illegal-Gucker und Schwarzhörer muss es aber noch einmal vors Gericht gehen. Und ob die Sperren überhaupt etwas taugen, ist ziemlich umstritten.
Konkret geht es um zwei Fälle, die vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurden. Die Medienkonzerne Universal, Sony und Warner haben darauf geklagt, dass der Internetanbieter Telefonica den Zugriff auf goldesel.to sperren soll. Dort sind illegale Kopien von Musik, Filmen, Büchern und so weiter verlinkt. Im zweiten Fall hat die Gema gegen die Telekom geklagt, sie sollte die illegale Musikseite 3dl.am platt machen. Die Entscheidung vom Gericht: Telefonica und Telekom müssen erstmal gar nichts sperren.
Kein Freibrief für illegale Angebote
Die Klagen wurden also abgeschmettert, aber das ist kein Grund für Anbieter und Genießer von illegalem Zeugs aufzuatmen. Die Begründung vom Bundesgerichtshof ist nämlich: Die Kläger hätten erstmal versuchen sollen, die Identität der Webseiteninhaber im Ausland zu ermitteln. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss: Wenn die Gema oder die Musikindustrie sich zwar anstrengen, aber erfolglos versuchen, die Betreiber der Filesharing-Angebote zu finden - dann sieht es vor Gericht ganz anders aus. Dann könnte die Sperrung für die betroffenen Seite beschlossen werden.
"Bisher waren solche Portale fein raus, weil sie gesagt haben: 'Wir bieten diese illegalen Inhalte nicht an, sondern wir verlinken nur.' Es wird nun immer enger für sie."
Seiten, die nur auf illegale Angebote verlinken, könnten in Zukunft mit der Netzsperre belegt werden. Als sogenannte Störer könnten sie, so argumentiert der Bundesgerichtshof, in Zukunft in Anspruch genommen werden. Auch der Blogger Elias Schwerdtfeger schreibt, mit den Urteilen sei davon auszugehen, dass in naher Zukunft alle großen Zugangsprovider in Deutschland die Filesharing-Plattform Pirate Bay in der einen oder anderen Weise sperren werden.
"Nichtsnutzige digitale Schutzpappe"
Das alles ist keine brandneue Entwicklung. Über Netzsperren ist bereits 2010 breit diskutiert worden, als das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen wurde. Ursula von der Leyen wollte mit diesem Gesetz erreichen, dass Provider dazu verpflichtet werden, den Zugang zu kinderpornografischem Material zu sperren.
Netzpolitik bezeichnet die Sperre als nichtsnutzige digitale Schutzpappe: Netzsperren seien zwar heute genau der technische Mumpitz, der sie schon zu Zeiten der Zensursula-Diskussionen waren. Netzsperren seien mit einem VPN-Netzwerk einfach zu umgehen und damit ein untaugliches Mittel.
- Im Zweifel für die Netzsperre | Das Update übers BGH-Urteil