Neues Gesetz | 07. Juni 2023
Was Betroffene zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz sagen
Möglicherweise gibt es im Frühjahr 2024 ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Die bisherige Höchstbefristungsdauer nach der Promotion soll von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Die Jung-Wissenschaftler*innen sehen darin unter anderem eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit.