Neues Gesetz | 07. Juni 2023

Was Betroffene zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz sagen

Möglicherweise gibt es im Frühjahr 2024 ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Die bisherige Höchstbefristungsdauer nach der Promotion soll von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Die Jung-Wissenschaftler*innen sehen darin unter anderem eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit.

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Neues Gesetz
Was Betroffene zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz sagen
vom 07. Juni 2023