Die Bundesregierung will Rechtssicherheit für die Corona-Maßnahmen und schreibt darum das Infektionsschutzgesetz neu. Doch was bisher darüber bekannt wurde, löst schon jetzt Kritik aus, berichtet unsere Korrespondentin.

Das Tragen von Masken, die Schließung von Restaurants und Bars, die Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder des Demonstrationsrechts – kaum eine Maßnahme in Zeiten der Pandemie, gegen die nicht schon mehr oder weniger erfolgreich geklagt worden wäre.

Auch überarbeitete Version ist umstritten

Die Bundesregierung will mehr juristische Sicherheit für die Corona-Maßnahmen. Gesundheitsminister Jens Spahn hat darum eine Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, die nun überarbeitet wird. Doch viele Teile des Neuentwurfs sind "weiterhin hoch umstritten", sagt unsere Korrespondentin Gudula Geuther.

"Es gab schon immer eine Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, und auf dieser beruhte alles, was die Länder an Verordnungen erlassen haben."
Gudula Geuther, Dlf-Korrespondentin im Hauptstadtstudio Berlin

Insbesondere beim umstrittenen Paragraphen 28a des neuen Gesetzes, der
die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie auflistet, wurde
manches Detail geändert oder ergänzt. Wie das ZDF berichtet wird nun

  • klargestellt, dass in der Pandemie Kontaktdaten nur für diesen Zweck erhoben werden und nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
  • erklärt, dass Demonstrationen oder religiöse und weltanschauliche Zusammenkünfte nur dann beschränkt oder untersagt werden dürfen, wenn ohne dies eine wirksame Bekämpfung der Pandemie nicht gewährleistet ist.
  • festgeschrieben, dass Betriebe zur Erstellung von Hygiene-Konzepten verpflichtet werden können.

Eine lange Liste von möglichen Maßnahmen

Die "lange Latte von Maßnahmen" beinhalte 15 Punkte, so Gudula Geuther: Abstandsgebot, Schließung von Lokalen und Geschäften, Reisebeschränkungen – lauter Dinge, die wir bereits kennen.

Doch eine solche Aufzählung allein reicht nicht aus, um Rechtssicherheit für die Maßnahmen zu schaffen, kritisieren Juristen. Bei einer Anhörung im Ausschuss wurde harte Kritik geäußert, so unsere Korrespondentin.

"Im Rechtsausschuss war die Kritik ziemlich vernichtend."
Gudula Geuther, Dlf-Korrespondentin im Hauptstadtstudio Berlin

Denn unklar bleibe weiterhin, wann genau welche Maßnahme zu treffen ist. Zwar hält das Gesetz fest: Ab einem Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen dürfen einschränkende oder besonders schwerwiegende Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Doch es gibt keine Festlegung, welche Maßnahmen aus der Liste das jeweils sind. Diesen fehlenden Zusammenhang haben die Juristen kritisiert, sagt Gudula Geuther.

"Was Mediziner kritisiert haben ist, dass man nur mit diesem Inzidenzwert allein nicht arbeiten kann."
Gudula Geuther, Dlf-Korrespondentin im Hauptstadtstudio Berlin

Mediziner wiederum sagen, dass ein Inzidenzwert allein kein geeigneter Maßstab sein könne, um die Lage zu bewerten. Unsere Korrespondentin nennt ein Beispiel: Haben wir ein großes aber abgeschlossenes Cluster etwa in einem Altenheim, kann der Inzidenzwert vor Ort schnell steigen, doch das sage nichts über die Verbreitung des Virus im Rest des Landkreises aus.

Im Schnellgang durch den Bundestag

Trotz aller Kritik: Das Gesetz soll nun schnell auf den Weg gebracht werden. Schon in der kommenden Woche soll es den Bundestag passieren. Unsere Korrespondentin hält es angesichts dieses Tempos für fraglich, ob die geäußerten Bedenken überhaupt noch berücksichtigt werden können.

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Shownotes
Neues Infektionsschutzgesetz
Wie Corona-Schutzmaßnahmen gesetzlich abgesichert werden sollen
vom 13. November 2020
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Gudula Geuther, Dlf-Korrespondentin im Hauptstadtstudio Berlin